cryptocd-archiv/v1.0/ausLese/musterbriefe_datenschutzrec...

552 lines
34 KiB
HTML
Raw Blame History

<HTML>
<HEAD>
<TITLE>Datenscheckheft</TITLE>
</HEAD>
<body alink="#ff0000" bgcolor="#c0c0c0" background="http://www.datenschutz-berlin.de/gif/bg10.gif" text="#000000" vlink="#551a8b" link="#0000ee">
<H2>
Datenscheckheft - Musterschreiben zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten
</H2>
<i>der Link zur Original-Seite: <A HREF="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/inhalt.htm">http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/inhalt.htm</A></i><P>
<p>
<b>Stand:</b> Januar 2002
</p>
<p>
<b>Inhalt</b>
</p>
<p>
<a href="musterbriefe_datenschutzrechte.html#1">Vorwort</a>
</p>
<p>
<a href="musterbriefe_datenschutzrechte.html#2">Allgemeine Hinweis</a>
</p>
<p>
<a href="musterbriefe_datenschutzrechte.html#3">Ordnungsaufgaben (z.B. Landeseinwohneramt, Bezirkseinwohneramt)</a>
</p>
<p>
<a href="musterbriefe_datenschutzrechte.html#4">Sicherheit und Ordnung (z.B. Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft)</a>
</p>
<p>
<a href="musterbriefe_datenschutzrechte.html#5">Gesundheit und Soziales (z.B. BfA, LVA, Krankenkassen, Arzt, Sozialamt, Wohngeldamt)</a>
</p>
<p>
<a href="musterbriefe_datenschutzrechte.html#6">Telekommunikation und Medien (z.B. Telekom, Geb&uuml;hreneinzugszentrale)</a>
</p>
<p>
<a href="musterbriefe_datenschutzrechte.html#7">Wirtschaft (z.B. SCHUFA, Schuldnerverzeichnis)</a>
</p>
<p>
<a href="musterbriefe_datenschutzrechte.html#8">Adressenhandel/Werbung (z.B. Verband der Adressenverleger, Telekom, DeTeMedien)</a>
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<b><a name="1">Vorwort</a></b>
</p>
<p>
Der Datenschutz verwirklicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht des Einzelnen, grunds&auml;tzlich selbst &uuml;ber die Preisgabe und Verwendung seiner pers&ouml;nlichen Daten zu bestimmen, wird gew&auml;hrleistet (Art. 33 der Berliner Verfassung).
</p>
<p>
Von den vielf&auml;ltigen Gesetzen zum Datenschutz, die inzwischen geschaffen worden sind, k&ouml;nnen die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger jedoch nur profitieren, wenn sie selbst ihre Rechte wahrnehmen.
</p>
<p>
Seit vielen Jahren ist das Datenscheckheft des Berliner Beauftragten f&uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit ein beliebtes Hilfsmittel zur Geltendmachung der einzelnen Anspr&uuml;che. Mit der gleichen Zielsetzung haben wir die vorliegende Mappe geschaffen, in der in flexiblerer Form <20>Schecks<6B> f&uuml;r vielf&auml;ltige Situationen enthalten sind.
</p>
<p>
Bevor Sie die einzelnen Vordrucke verwenden, sollten Sie die zugeh&ouml;rigen Erl&auml;uterungen lesen. Unbedachte Aktionen verursachen nicht nur viel Arbeit, sondern k&ouml;nnen unser gemeinsames Anliegen in Frage stellen.
</p>
<p>
Prof. Dr. Hansj&uuml;rgen Garstka
</p>
<p>
Berliner Beauftragter f&uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit
</p>
<p>
Berlin, Januar 2002
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<b><a name="2">Allgemeine Hinweise</a></b>
</p>
<p>
<i><u>Verwendung der Musterschreiben</u></i>
</p>
<p>
Nachfolgend haben wir f&uuml;r Sie - thematisch geordnet - Musterschreiben (z.B. in den Bereichen Sicherheit und Strafverfolgung, Gesundheit und Soziales und Adressenhandel/Werbung) zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten zusammengestellt. Bei der Verwendung der Musterschreiben sollten Sie beachten, dass Sie diese nur an solche Stellen versenden, von denen Sie vermuten, dass dort tats&auml;chlich Daten &uuml;ber Ihre Person gespeichert sind. Die Datenschutzbeauftragten k&ouml;nnen Ihnen keine Auskunft &uuml;ber Daten zu Ihrer Person erteilen, weil Sie nicht &uuml;ber diese Daten verf&uuml;gen.
</p>
<p>
Wenn Sie mit den Musterschreiben Auskunft &uuml;ber die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen, sollten Sie unbedingt auch Ihr <b>Geburtsdatum</b> angeben. Diese Angabe erm&ouml;glicht der verantwortlichen Stelle eine eindeutige Zuordnung Ihrer Anfrage, erleichtert das Auffinden von Unterlagen und beschleunigt das Verfahren.
</p>
<p>
Bei Bedarf k&ouml;nnen Sie sich die Musterschreiben auch aus unserem Internetprogramm (<a href="http://www.datenschutz-berlin.de/">www.datenschutz-berlin.de</a>) auf Ihren Computer laden und ausdrucken. Eine Versendung der Schreiben an die datenverarbeitenden Stellen mit Electronic Mail (E-Mail) ist jedoch nicht zu empfehlen, da die unverschl&uuml;sselte &Uuml;bermittlung von Daten im Internet derzeit noch mit Risiken behaftet und nicht sicher ist.
</p>
<p>
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Datenscheckheft haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
</p>
<p>
Berliner Beauftragter f&uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit,
<br>
An der Urania 4 - 10,
<br>
10787 Berlin,
<br>
Tel.: (030) 138 89 0,
<br>
Fax: (030) 215 50 50,
<br>
E-Mail: <a href="mailto:mailbox@datenschutz-berlin.de">mailbox@datenschutz-berlin.de</a>,
<br>
Internet: <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/">http://www.datenschutz-berlin.de</a>.
</p>
<p>
<i><u>Eingaben an den Datenschutzbeauftragten</u></i>
</p>
<p>
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie sich &uuml;ber <b>Datenschutzverst&ouml;&szlig;e bei Berliner Beh&ouml;rden und privaten Datenverarbeitern mit Sitz in Berlin</b> beschweren wollen, weil diese Ihnen z.B. nach Ihrem Eindruck nur unvollst&auml;ndig Auskunft erteilt oder diese v&ouml;llig verweigert haben.
</p>
<p>
Beschwerden &uuml;ber <b>Datenschutzverst&ouml;&szlig;e bei Bundesbeh&ouml;rden</b> richten Sie bitte an den:
</p>
<ul>
Bundesbeauftragten f&uuml;r den Datenschutz,
<br>
Friedrich-Ebert-Str. 1,
<br>
53173 Bonn,
<br>
Tel.: (0228) 81 995-0,
<br>
Fax: (0228) 81 995-550,
<br>
E-Mail: poststelle@bfd.bund400.de,
<br>
Internet: www.bfd.bund.de,
</ul>
<p>
Soweit <b>Datenschutzverst&ouml;&szlig;e durch Beh&ouml;rden anderer Bundesl&auml;nder oder private Datenverarbeiter mit Sitz in einem anderen Bundesland</b> vorliegen, k&ouml;nnen Sie sich bei den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten bzw. den Aufsichtsbeh&ouml;rden f&uuml;r den Datenschutz im privaten Bereich beschweren. Die wichtigsten Adressen dazu haben wir f&uuml;r Sie in unserem Internetprogramm (<a href="http://www.datenschutz-berlin.de/">www.datenschutz-berlin.de</a>) zusammengestellt. Ansonsten helfen wir Ihnen aber auch gerne telefonisch bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner f&uuml;r Ihr Anliegen.
</p>
<p>
Bei einer schriftlichen Beschwerde &uuml;ber Datenschutzverst&ouml;&szlig;e sind folgende Angaben hilfreich:
</p>
<ol type="1" start="1">
<li>Ihr Name und Ihre Anschrift,
<li>Ihr Geburtsdatum (zur eindeutigen Zuordnung),
<li>Ihre Telefonnummer, wenn Sie auch mit einem Anruf einverstanden sind,
<li>Angabe der Stelle, die Ihrer Auffassung nach Daten nicht richtig behandelt hat (bei Beh&ouml;rden m&ouml;glichst Aktenzeichen angeben),
<li>Angabe des Sachverhaltes, &uuml;ber den Sie sich beschweren (Welche Daten sind unrichtig verarbeitet worden? Wann? Von wem? Auf welche Weise?),
<li>Was haben Sie zwischenzeitlich unternommen, um dem abzuhelfen? Wie haben die angesprochenen Stellen reagiert?
<li>Nach M&ouml;glichkeit Fotokopien und Schreiben beif&uuml;gen, aus denen sich der Sachverhalt ergibt.
</ol>
<p>
<b><i>Musterschreiben zur:</i></b>
</p>
<ul>
<li>Anforderung von Informationsmaterial beim <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732335.pdf" target="_blank">Berliner Beauftragten f&uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit</a> und beim <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732336.pdf" target="_blank">Bundesbeauftragten f&uuml;r den Datenschutz</a>,
-&gt;PDF-Files</ul>
<ul>
<li>Blanko-Schreiben &uuml;ber <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732338.pdf" target="_blank">Auskunft</a>, <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732340.pdf" target="_blank">Berichtigung</a> und <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732339.pdf" target="_blank">L&ouml;schung</a> Ihrer Daten,
-&gt;PDF-Files</ul>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732341.pdf" target="_blank">Erinnerungsschreiben</a> f&uuml;r den Fall, dass Ihr ersten Schreiben nicht beantwortet wird.
-&gt;PDF-Files</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<b><a name="3">Ordnungsaufgaben</a></b>
</p>
<p>
Nach dem Meldegesetz Berlin haben Sie Anspruch auf Auskunft &uuml;ber die zu Ihrer Person im Melderegister gespeicherten Daten einschl. der zum Nachweis der Richtigkeit erforderlichen Hinweise (z.B. Aktenzeichen). Mitzuteilen ist auch, an welche Stellen andere Daten als Ihr Name und Ihre Anschrift &uuml;bermittelt wurden. Ausgenommen davon sind nur &Uuml;bermittlungen an bestimmte Sicherheitsbeh&ouml;rden sowie die Stellen, an die regelm&auml;&szlig;ig aufgrund einer Rechtsvorschrift Daten &uuml;bermittelt werden.
</p>
<p>
Nach Inkrafttreten des Gesetzes &uuml;ber die Neuregelung der Zust&auml;ndigkeiten des Landeseinwohneramtes k&ouml;nnen Sie sich bei Selbstausk&uuml;nften &uuml;ber die zur Person gespeicherten Daten im Melde-, Personalausweis- oder Passregister sowohl an das Landeseinwohneramt als auch ein B&uuml;rgeramt oder -b&uuml;ro Ihrer Wahl wenden.
</p>
<p>
Jeder kann auch &uuml;ber eine andere Person Auskunft &uuml;ber Namen und gegenw&auml;rtige Anschrift erhalten (einfache Melderegisterauskunft). &Uuml;ber Tag und Ort der Geburt, fr&uuml;here Namen, Familienstand (verheiratet oder nicht), Staatsangeh&ouml;rigkeit, fr&uuml;here Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzlichen Vertreter, ggf. Sterbetag und -ort wird eine Auskunft nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (erweiterte Melderegisterauskunft).
</p>
<p>
Jede Melderegisterauskunft &uuml;ber Ihre Daten an andere Personen und Privatunternehmen k&ouml;nnen Sie unterbinden, wenn Sie eine <b>Auskunftssperre</b> beantragen. Hierf&uuml;r m&uuml;ssen Sie das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person aus der Auskunft eine Gefahr f&uuml;r Leben, Gesundheit, pers&ouml;nliche Freiheit oder &auml;hnliche schutzw&uuml;rdige Belange erwachsen kann. Die erweiterte Melderegisterauskunft k&ouml;nnen Sie auch schon dann verhindern, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben an das Landeseinwohneramt:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/73231.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten im Melderegister</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/73232.pdf" target="_blank">Weitergabe eigener Daten aus dem Melderegister</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/73235.pdf" target="_blank">Antrag auf Auskunftssperre</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732342.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten im Pass-, Personalausweisregister, F&uuml;hrerschein-, Kfz-Datei</a>
-&gt;PDF-File</ul>
<p>
<b><i>Musterschreiben an das B&uuml;rgeramt / B&uuml;rgerb&uuml;ro:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732343.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten im Melde-, Pass- oder Personalausweisregister und im Zusammenhang mit Wahlen, Lohnsteuerkarten und Sch&ouml;ffenlisten</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732354.pdf" target="_blank">Weitergabe eigener Daten aus dem Melderegister</a>
-&gt;PDF-File</ul><p>&nbsp;&nbsp;</p>
<p>
<b><a name="4">Sicherheit und Strafverfolgung</a></b>
</p>
<p>
<i><u>Zur Polizei:</u></i>
</p>
<p>
Die Polizei erteilt nach &sect; 50 Abs. 1 Allgemeines Gesetz zum Schutz der &ouml;ffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) Auskunft &uuml;ber die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn eine Abw&auml;gung ergibt, dass die schutzw&uuml;rdigen Belange Ihrer Person hinter dem &ouml;ffentlichen Interesse an der Geheimhaltung oder einem &uuml;berwiegenden Geheimhaltungsinteresse Dritter zur&uuml;cktreten m&uuml;ssen.
</p>
<p>
Auch nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens darf die Polizei Daten &uuml;ber Tatverd&auml;chtige weiterspeichern, wenn dies zur sog. vorbeugenden Bek&auml;mpfung von Straftaten erforderlich ist (&sect; 42 Abs. 3 ASOG). Es muss dann nach wie vor ein Tatverdacht bestehen und eine Wiederholungsgefahr gegeben sein. Bei Erwachsenen wird nach zehn Jahren die L&ouml;schung der Daten gepr&uuml;ft. Diese Frist kann bei leichteren Straftaten verk&uuml;rzt werden.
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben an die Polizei:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/73237.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten</a>
-&gt;PDF-File
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732355.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten - Erinnerungsschreiben</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/73238.pdf" target="_blank">L&ouml;schung eigener Daten</a>
-&gt;PDF-File
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<i><u>Zur Staatsanwaltschaft:</u></i>
</p>
<p>
Nach &sect; 24 Abs. 1 Ausf&uuml;hrungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG) erteilt die Staatsanwaltschaft bei abgeschlossenen Verfahren Auskunft dar&uuml;ber, ob und ggf. welche Daten zu Ihrer Person im Informationssystem AStA gespeichert sind und zu welchem Zweck sie innerhalb der letzten zwei Jahre verwandt wurden. Die Auskunft kann nur abgelehnt werden, soweit ein Gesetz dies zul&auml;sst oder eine Abw&auml;gung ergibt, dass Ihr Auskunftsrecht hinter dem &ouml;ffentlichen Interesse an der Geheimhaltung, insbesondere wegen Gef&auml;hrdung des Untersuchungszweckes, oder aufgrund eines &uuml;berwiegenden Geheimhaltungsinteresses Dritter zur&uuml;cktreten muss.
</p>
<p>
Die L&ouml;schung der Daten richtet sich nach den bundeseinheitlichen Aufbewahrungsbestimmungen f&uuml;r die Justiz. Die Staatsanwaltschaft f&uuml;hrt die L&ouml;schung der Daten nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist von Amts wegen durch.
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben an die Staatsanwaltschaft:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/73239.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten aus abgeschlossenen Ermittlungsverfahren</a>
-&gt;PDF-File</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<i><u>Zum Verfassungsschutz:</u></i>
</p>
<p>
Nach &sect; 31 Abs. 1 Gesetz &uuml;ber den Verfassungsschutz in Berlin (VSG Bln) erhalten Sie Auskunft &uuml;ber die zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, soweit Sie ein besonderes Interesse an der Auskunft darlegen. Unserer Auffassung, dass sich das besondere Interesse unmittelbar aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt, hat sich die Abt. Verfassungsschutz der Senatsverwaltung f&uuml;r Inneres nicht angeschlossen. Sie sieht die Darlegung dieses Interesse z.B. dann als ausreichend an, wenn Sie angeben k&ouml;nnen, dass
</p>
<ul>
<li>Sie einen rechtlichen oder tats&auml;chlichen Nachteil erlitten haben oder erleiden k&ouml;nnten und zur Abwendung oder zur Verhinderung des Nachteils Informationen erforderlich sind, &uuml;ber die die Abt. Verfassungsschutz verf&uuml;gen k&ouml;nnte,
<li>Sie einen Rechtsanspruch durchsetzen wollen und hierf&uuml;r Informationen erforderlich sind, &uuml;ber die die Abt. Verfassungsschutz verf&uuml;gen k&ouml;nnte,
<li>das Ansehen Ihrer Person gesch&auml;digt ist und Sie zur Rehabilitierung Informationen ben&ouml;tigen, &uuml;ber die die Abt. Verfassungsschutz verf&uuml;gen k&ouml;nnte.
</ul>
<p>
Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Informationen, die nicht der alleinigen Verf&uuml;gungsberechtigung der Abt. Verfassungsschutz unterliegen, sowie auf die Herkunft der Informationen und die Empf&auml;nger von &Uuml;bermittlungen. Die Auskunft darf auch unterbleiben, wenn das &ouml;ffentliche Interesse an der Geheimhaltung der T&auml;tigkeit der Abt. Verfassungsschutz oder ein &uuml;berwiegendes Geheimhaltungsinteresse Dritter gegen&uuml;ber Ihrem Interesse an der Auskunftserteilung &uuml;berwiegt. In diesem Fall ist zu pr&uuml;fen, ob und inwieweit eine Teilauskunft m&ouml;glich ist.
</p>
<p>
F&uuml;nf Jahre nach der Speicherung der letzten Information wird gepr&uuml;ft, ob die Daten weiterhin erforderlich oder zu l&ouml;schen sind. Bis auf bestimmte Ausnahmen werden die Daten sp&auml;testens zehn Jahre nach der zuletzt gespeicherten relevanten Information gel&ouml;scht.
</p>
<p>
Die Abt. Verfassungsschutz berichtigt oder erg&auml;nzt die &uuml;ber Sie in Dateien gespeicherten Informationen erst nach einer &Uuml;berpr&uuml;fung der vorhandenen und der von Ihnen mitgeteilten Informationen. Dies kann u.U. mit weiteren Datenerhebungen verbunden sein. Es sollten daher die zu &auml;ndernden oder zu erg&auml;nzenden Angaben - wenn m&ouml;glich mit Nachweisen - belegt werden. L&auml;sst sich die Unrichtigkeit oder Unvollst&auml;ndigkeit der gespeicherten Daten nicht zweifelsfrei feststellen, wird Ihr Berichtigungs- oder Erg&auml;nzungswunsch in den Dateien bzw. zugeh&ouml;rigen Akten vermerkt.
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben an den Verfassungsschutz:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732310.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732311.pdf" target="_blank">L&ouml;schung eigener Daten</a>
-&gt;PDF-File </ul>
<p>
Hinweis: Die genannten Stellen verlangen als Identit&auml;tsnachweise eine Kopie des Personalausweises, damit sichergestellt ist, dass Sie und nicht ein Dritter die Auskunft &uuml;ber gespeicherte Daten erhalten. Sie haben das Recht, nicht erforderliche Daten abzudecken.
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<b><a name="5">Gesundheit und Soziales</a></b>
</p>
<p>
&Uuml;ber jeden B&uuml;rger, der in der gesetzlichen Krankenversicherung (also bei der AOK oder einer anderen Krankenkasse seiner Wahl), in der Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung versichert ist, werden hochsensible personenbezogene Daten bei den Krankenkassen, den Versicherungsanstalten des Bundes und der L&auml;nder und den Arbeits&auml;mtern gespeichert. Diese Daten unterliegen - ebenso wie Angaben, die B&uuml;rger bei den Sozial&auml;mtern, Wohngeld&auml;mtern und den Kindergeldkassen angeben m&uuml;ssen - dem Sozialgeheimnis (&sect; 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB I-).
</p>
<p>
Die <b>Auskunftserteilung</b> wird erleichtert, wenn Sie die Art der Sozialdaten, &uuml;ber die Sie Auskunft w&uuml;nschen, n&auml;her bezeichnen. Dies ist allerdings keine zwingende Voraussetzung f&uuml;r die Auskunftserteilung; Ihr Wunsch kann also nicht abgelehnt werden, wenn Sie diese zus&auml;tzlichen Informationen nicht geben k&ouml;nnen. Denken Sie bitte daran, dass die Krankenkassen keine Patientenregister &uuml;ber &auml;rztliche Behandlungen bei niedergelassenen &Auml;rzten f&uuml;hren. Deshalb ist eine Auskunft hier&uuml;ber nur mit der Mitwirkung der Kassen&auml;rztlichen Vereinigung (KV, gem&auml;&szlig; &sect; 305 SGB V) m&ouml;glich.
</p>
<p>
Ergibt die Auskunft, dass bestimmte Sozialdaten unrichtig sind, k&ouml;nnen Sie deren <b>Berichtigung</b> verlangen. Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Sozialdaten entweder von vornherein nicht h&auml;tten gespeichert werden d&uuml;rfen oder zumindest jetzt nicht mehr f&uuml;r die Aufgabenerf&uuml;llung der Krankenkasse oder des Sozialamtes erforderlich sind, k&ouml;nnen Sie entweder deren <b>L&ouml;schung</b> oder Sperrung verlangen. An die Stelle der L&ouml;schung tritt nur dann eine Sperrung, wenn einer L&ouml;schung gesetzliche, satzungsm&auml;&szlig;ige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder eine L&ouml;schung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nicht mit angemessenem Aufwand m&ouml;glich ist (&sect; 84 Abs. 3 Ziff. 1, 3 SGB X). Indem Sie eine L&ouml;schung beantragen, erkl&auml;ren Sie zugleich, dass durch eine L&ouml;schung Ihre schutzw&uuml;rdigen Interessen nicht beeintr&auml;chtigt werden.
</p>
<p>
Eine <b>Sperrung</b> der Sozialdaten f&uuml;hrt dazu, dass diese ohne Ihre Einwilligung nur noch &uuml;bermittelt oder genutzt werden d&uuml;rfen, wenn es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im &uuml;berwiegenden Interesse der speichernden Stelle oder eines Dritten liegenden Gr&uuml;nden unerl&auml;sslich ist und die Sozialdaten hierf&uuml;r &uuml;bermittelt oder genutzt werden d&uuml;rften, wenn sie nicht gesperrt w&auml;ren (&sect;84 Abs. 4 SGB X).
</p>
<p>
Sie k&ouml;nnen au&szlig;erdem bei Ihrer Krankenkasse verlangen, dass die Daten, die auf Ihrer <b>Krankenversichertenkarte</b> gespeichert sind, mit Hilfe eines Leseger&auml;tes lesbar gemacht werden. Dies kann auch bei Ihrem behandelnden Arzt geschehen, soweit dieser &uuml;ber ein Leseger&auml;t verf&uuml;gt. Auf der Krankenversichertenkarte d&uuml;rfen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen lediglich folgende Daten gespeichert sein:
</p>
<ol type="1" start="1">
<li>Name Ihrer Krankenkasse,
<li>Ihr Name,
<li>Ihr Geburtsdatum,
<li>Ihre Anschrift,
<li>Ihre Versichertennummer,
<li>eine besondere Ziffer, die auf Ihren Status als Versicherter hinweist,
<li>Beginn und ggf. Ende des Versichertenschutzes.
</ol>
<p>
Weitere Daten (insbesondere &uuml;ber Ihren Gesundheitszustand bzw. Untersuchungsergebnisse) d&uuml;rfen hier nicht gespeichert sein.
</p>
<p>
Soweit Sie in einem <b>Krankenhaus</b> station&auml;r oder bei einem <b>niedergelassenen Arzt</b> behandelt worden sind, k&ouml;nnen Sie Einsicht &uuml;ber die zu Ihrer Person vorhandenen Behandlungsunterlagen oder &Uuml;bersendung von Kopien dieser Unterlagen verlangen, wenn Sie bereit sind, diese Kopien zu bezahlen.
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732318.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten (z.B. Krankenkasse, Sozialamt oder Wohngeldamt)</a>
-&gt;PDF-File
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732312.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten (Landesversicherungsanstalt)</a>&nbsp;-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732313.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten (Bundesversicherungsanstalt)</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732315.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber in Anspruch genommene Leistungen (Krankenkasse)</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732316.pdf" target="_blank">Einsicht in Behandlungsunterlagen (Krankenhaus oder behandelnder Arzt)</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732317.pdf" target="_blank">Einsicht in Daten auf Krankenversichertenkarte (Krankenkasse)</a>
-&gt;PDF-File
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732320.pdf" target="_blank">Berichtigung von Sozialdaten (z.B. an Krankenkasse, Sozialamt oder Wohngeldamt)</a>
-&gt;PDF-File
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732314.pdf" target="_blank">Sperrung von eigenen Daten aus dem Gesundheitswesen der ehemaligen DDR (Bezirksamt)</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732319.pdf" target="_blank">L&ouml;schung bzw. Sperrung von Sozialdaten (z.B. an Krankenkasse, Sozialamt oder Wohngeldamt)</a>
-&gt;PDF-File
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<b><a name="6">Telekommunikation und Medien</a></b>
</p>
<p>
Die <b>Deutsche Telekom AG</b> speichert im Sprachtelefondienst zur Abrechnung Verbindungsdaten &uuml;ber jedes Telefongespr&auml;ch. Dazu geh&ouml;ren Datum, Uhrzeit und Dauer des Gespr&auml;ches sowie die angerufene Telefonnumer. Nach Wahl des Kunden k&ouml;nnen diese Daten
</p>
<ul>
<li>mit verk&uuml;rzter oder mit vollst&auml;ndiger Zielnummer bis zu sechs Monaten nach Versendung der Rechnung gespeichert (z.B. wenn ein Einzelverbindungsnachweis beantragt wurde)</ul>
<p>
oder
</p>
<ul>
<li>sp&auml;testens mit der Versendung der Rechnung gel&ouml;scht werden. Mit der L&ouml;schung wird allerdings gleichzeitig die Telekom von der Vorlage der Daten im Streitfall freigestellt.
</ul>
<p>
Auch f&uuml;r die Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse (Telefonb&uuml;cher) und den Auskunftsdienst der Telekom steht Ihnen ein Wahlrecht zu. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil Teilnehmerverzeichnisse zunehmend auch in elektronischer Form (z.B. auf CD-ROM) ver&ouml;ffentlicht werden, so dass die Daten z.B. f&uuml;r Werbezwecke leicht von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen ausgewertet werden k&ouml;nnen. Es ist daher sinnvoll, den Eintrag in Teilnehmerverzeichnissen auf das unbedingt Notwendige zu beschr&auml;nken (z.B. nur den Anfangsbuchstaben des Vornamens und keine Adresse) und ggf. die Aufnahme in elektronische Verzeichnisse v&ouml;llig auszuschlie&szlig;en.
</p>
<p>
Seit Herbst 1997 bieten die Telekom und private Wettbewerber einen sog. <20>Komfortauskunftsdienst<73> an, bei dem gegen Entgelt neben der Rufnummer auch weitere in Telefonverzeichnissen eingetragene Daten (wie z.B. die Adresse, der Beruf und Mitbenutzer) mitgeteilt werden.
</p>
<p>
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg l&auml;sst durch die Geb&uuml;hreneinzugszentrale (<b>GEZ</b>) in K&ouml;ln Daten aller angemeldeten Berliner Rundfunkteilnehmer speichern. Dazu geh&ouml;ren neben Name, Adresse, Bankverbindung auch Daten &uuml;ber eingegangene Zahlungen.
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732325.pdf" target="_blank">Rufnummernauskunft und Teilnehmerverzeichnisse (Deutsche Telekom AG)</a>
-&gt;PDF-File
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732322.pdf" target="_blank">Speicherungsdauer von Verbindungsdaten (Deutsche Telekom AG)</a>&nbsp;-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732323.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten (Rundfunk Berlin-Brandenburg, GEZ)</a>
-&gt;PDF-File
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<b><a name="7">Wirtschaft</a></b>
</p>
<p>
Insbesondere zur &Uuml;berpr&uuml;fung der Kreditw&uuml;rdigkeit erteilen SCHUFA und das Schuldnerverzeichnis Auskunft.
</p>
<p>
<i><u>Zur SCHUFA:</u></i>
</p>
<p>
Die SCHUFA speichert Daten aus &ouml;ffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Gerichte und insbesondere Meldungen von Kreditinstituten, Leasing-Gesellschaften, Versandhandelsunternehmen und Kreditkartengesellschaften. Es werden z.B. die Einziehung der Kreditkarte oder die K&uuml;ndigung des Girokontos wegen missbr&auml;uchlicher Nutzung, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, fruchtlose Pf&auml;ndungen, Lohnpf&auml;ndungen oder Scheckr&uuml;ckgaben mangels Deckung gespeichert.
</p>
<p>
Die SCHUFA f&uuml;hrt sog. Domizil-Daten. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz weder in Berlin noch in denen Bundesl&auml;ndern haben, m&uuml;ssten Sie Ihr Auskunftsersuchen an die SCHUFA-Gesch&auml;ftsstelle des Bundeslandes Ihres Wohnsitzes richten.
</p>
<p>
Die SCHUFA teilt neben der Auskunft, welche Daten &uuml;ber Sie gespeichert sind, auch Angaben dar&uuml;ber mit, wer diese Daten gemeldet und wer innerhalb der letzten 12 Monate - sofern keine Information im SCHUFA-Datenbestand war, innerhalb der letzten drei Monate - eine Anfrage an die SCHUFA gerichtet hat.
</p>
<p>
Obwohl eine Auskunftserteilung an den Betroffenen nach &sect; 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grunds&auml;tzlich unentgeltlich zu erfolgen hat, kann die SCHUFA vom Auskunftssuchenden dann ein <b>Entgelt</b> erheben, wenn dieser die Auskunft gegen&uuml;ber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Da es sich bei der SCHUFA um eine private Kreditschutzorganisation handelt, wird dies regelm&auml;&szlig;ig anzunehmen sein. Der Anspruch auf ein Entgelt entf&auml;llt jedoch, wenn Ihre Daten urnichtig oder unzul&auml;ssig gespeichert werden oder die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder zu l&ouml;schen sind.
</p>
<p>
Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin oder in den neuen Bundesl&auml;ndern haben, k&ouml;nnen Sie nach &sect; 34 Abs. 6 BDSG unentgeltlich Einsicht in die Sie betreffenden Daten und Angaben nehmen, wenn Sie zur Berliner Gesch&auml;ftsstelle der SCHUFA gehen (Adresse siehe beiliegendes Musterschreiben).
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732326.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten (SCHUFA)</a>
-&gt;PDF-File
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732327.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber Daten&uuml;bermittlungen und -herkunft (SCHUFA)</a>
-&gt;PDF-File</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<i><u>Zum Schuldnerverzeichnis:</u></i>
</p>
<p>
Bei dem Amtsgericht Sch&ouml;neberg wird zentral ein Verzeichnis gef&uuml;hrt &uuml;ber die Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach &sect; 807 Zivilprozessordnung (ZPO) und &sect; 284 Abgabenordnung (AO) abgegeben haben oder gegen die nach &sect; 901 ZPO die Haft angeordnet ist. Die Eintragung wird nach Ablauf von drei Jahren seit Ende des Jahres, in dem die eidesstattliche Versicherung abgegeben, die Haft angeordnet oder die sechsmonatige Haftvollstreckung beendet worden ist (&sect; 915 a Abs. 1 ZPO), gel&ouml;scht. Sie wird vorzeitig gel&ouml;scht, wenn die Befriedigung des Gl&auml;ubigers, der gegen den Schuldner das Verfahren zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung eingeleitet hat, nachgewiesen worden ist oder der Wegfall des Eintragungsgrundes dem Vollstreckungsgericht bekannt geworden ist (&sect; 915 a ZPO).
</p>
<p>
&Uuml;ber das Bestehen oder Nichtbestehen einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist jedem auf Antrag Auskunft zu erteilen (&sect; 915 b Abs. 1 ZPO).
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732328.pdf" target="_blank">Auskunft &uuml;ber eigene Daten (Schuldnerverzeichnis)</a>
-&gt;PDF-File <li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732329.pdf" target="_blank">L&ouml;schung eigener Daten (Schuldnerverzeichnis)</a>
-&gt;PDF-File</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>
<b><a name="8">Adressenhandel / Werbung</a></b>
</p>
<p>
Gegen Werbung von Unternehmen, die dem Deutschen Direktmarketing Verband e.V. (DDV) angeh&ouml;ren, k&ouml;nnen Sie sich durch Eintrag in der sog. <b><EFBFBD>Robinson-Liste<74></b> wehren. Telefonisch k&ouml;nnen Sie den DDV unter der Rufnummer (07156) 95 10 10 (Anrufbeantworter) erreichen.
</p>
<p>
Gegen&uuml;ber dem werbenden Unternehmen k&ouml;nnen Sie die <b>L&ouml;schung</b> Ihrer nur f&uuml;r Werbezwecke verwendeten Daten verlangen und Auskunft &uuml;ber die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft beziehen.
</p>
<p>
Haben Sie Beschwerden wegen aggressiver, bel&auml;stigender und Ihnen unzul&auml;ssig erscheinender Werbung, k&ouml;nnen Sie sich an die in Ihrem Raum t&auml;tige Verbraucherzentrale wenden, so z.B.
</p>
<p>
Verbraucherzentrale Berlin,
<br>
Bayreuther Str. 40,
<br>
10787 Berlin,
<br>
Tel.: (030) 21 48 50,
</p>
<p>
oder an eine ihrer Au&szlig;enstellen (Liste erhalten Sie von den Verbraucherzentralen). Die Verbraucherzentralen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz zur au&szlig;ergerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des Verbraucherrechts berechtigt. Der
</p>
<p>
Verbraucherschutzverein,
<br>
Bayreuther Str. 41,
<br>
10787 Berlin,
<br>
Tel.: (030) 21 48 74-0,
</p>
<p>
in dem auch alle Verbraucherzentralen Mitglied sind, bek&auml;mpft bundesweit unzul&auml;ssige Werbung und unzul&auml;ssige Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen.
</p>
<p>
Dort - wie bei der regional zust&auml;ndigen Verbraucherzentrale - erhalten Sie auch <b>Aufkleber</b> gegen Werbung als <b>Wurfsendung</b> f&uuml;r Ihren Briefkasten sowie ein Merkblatt, das Sie &uuml;ber Ihre M&ouml;glichkeiten informiert, wenn von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Werbefirma Ihr Aufkleber nicht beachtet wurde.
</p>
<p>
Werbung mittels <b>Telefaxschreiben</b> stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine unzul&auml;ssige Bel&auml;stigung und somit einen Versto&szlig; gem&auml;&szlig; &sect; 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar, sofern nicht der Telefaxempf&auml;nger zuvor ausdr&uuml;cklich oder stillschweigend sein Einverst&auml;ndnis erkl&auml;rt hat, zu Werbezwecken ein Telefax zu erhalten. <b>E-Mail-Werbung</b> ohne vorherige Zustimmung der betreffenden Person ist nach der Entscheidung eines Landesgerichtes aus denselben Gr&uuml;nden unzul&auml;ssig.
</p>
<p>
<b><i>Musterschreiben:</i></b>
</p>
<ul>
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732330.pdf" target="_blank">Aufnahme in Robinson-Liste (DDV, Robinson-Liste)</a>
-&gt;PDF-File <li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732331.pdf" target="_blank">Weitergabe von Daten an Dritte (Deutsche Telekom Medien GmbH)</a>
-&gt;PDF-File<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732332.pdf" target="_blank">Widerspruch gegen Nutzung und Verarbeitung eigener Daten zu Zwecken der der Bearatung, Werbung und Marktforschung (Deutsche Telekom AG)</a>
-&gt;PDF-File <li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732333.pdf" target="_blank">Blanko-Schreiben an Firmen, die an Sie Werbematerial senden,</a>
-&gt;PDF-File
<li><a href="http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/732334.pdf" target="_blank">Mahnschreiben.</a> -&gt;PDF-File</ul>
<P>
Zuletzt ge&auml;ndert:<BR>am 30.09.2003<P><A HREF="http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/mail.htm"><IMG BORDER="0" SRC="http://www.datenschutz-berlin.de/gif/mailweb.gif" ALT="mail to webmaster"></A>
</BODY>
</HTML>