diff --git a/cd-template/lizenz/cc/deed.de.html b/cd-template/lizenz/cc/deed.de.html index 876f9c2..4ae08fd 100644 --- a/cd-template/lizenz/cc/deed.de.html +++ b/cd-template/lizenz/cc/deed.de.html @@ -1,317 +1,317 @@ - -Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
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Creative Commons License Deed

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Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland

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Sie dürfen:

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    - -
  • Bearbeitungen des Werkes anfertigen
  • - -
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Zu den folgenden Bedingungen:

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    Namensnennung. - Sie -müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten -Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder -die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt). - -

    -
  • -
  • -

    Weitergabe unter gleichen Bedingungen. - - Wenn -Sie dieses Werk bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern -oder als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu -entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen -weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder -vergleichbar sind. -

    -
  • -
  • -
  • Im -Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter -welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link -auf diese Seite einzubinden.
  • -
  • Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
  • - -
  • Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt.
  • - - -
- -
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- -
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- Haftungsausschluss - - disclaimer -

-

Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt.

-

- - Die Commons Deed ist eine Zusammenfassung des Lizenzvertrags in allgemeinverständlicher Sprache. -

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- - - + +Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
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Creative Commons License Deed

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Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland

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Sie dürfen:

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  • Bearbeitungen des Werkes anfertigen
  • + +
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Zu den folgenden Bedingungen:

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    Namensnennung. + Sie +müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten +Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder +die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt). + +

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    Weitergabe unter gleichen Bedingungen. + + Wenn +Sie dieses Werk bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern +oder als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu +entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen +weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder +vergleichbar sind. +

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  • Im +Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter +welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link +auf diese Seite einzubinden.
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  • Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
  • + +
  • Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt.
  • + + +
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+ Haftungsausschluss + + disclaimer +

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Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt.

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+ + Die Commons Deed ist eine Zusammenfassung des Lizenzvertrags in allgemeinverständlicher Sprache. +

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+ + + diff --git a/cd-template/lizenz/cc/deed3-print.css b/cd-template/lizenz/cc/deed3-print.css index 707118f..0a844fc 100644 --- a/cd-template/lizenz/cc/deed3-print.css +++ b/cd-template/lizenz/cc/deed3-print.css @@ -1,140 +1,140 @@ -/* CC Deed CSS */ -/* Print */ - -body { - text-align: center; - font: 10pt/12pt Arial, "Trebuchet MS", Verdana, sans-serif; - background-color: #fff; - color: #000; - margin-top: 0.35in; - } - -#header, #footer { - display: none; -} - -#cc-logo { - float: left; -} - -#cc-logo img { - width: 0.8in; - height: 0.8in; - padding-top: 0.01in; - margin-right: 0.1in; -} - -#deed { - width: 6.5in; - margin: 0 auto; - text-align: left; -} - -#deed-head h1 { - margin-left: 0.9in; - font-size: 15pt; - padding-top: 0.02in; - padding-bottom: 0.06in; - border-bottom: 0.05in solid #000; -} - -#deed-main, #deed-rights, #deed-conditions, #deed-foot { - margin-top: 0.5in; -} - -#deed-main img { - float: right; - border: 0.01in solid #888; - margin-bottom: 0.2in; -} - -#deed-license { - margin: 0; -} - -#deed-license h2 { - font-size: 13px; - display: inline; - padding-bottom: 0.024in; - border-bottom: 0.02in solid #000; -} - -#deed-foot { - font-size: 8pt; - /*border-top: 0.02in solid #888;*/ - padding-top: 0.06in; - color: #888; -} - -#disclaimer { - display: none; -} - -#deed-foot p { - margin-top: 0; - margin-bottom: 0.01in; -} - -#deed-foot a { - text-decoration: none; -} - -#deed-conditions ul { - margin-top: 0.66in; -} - -li.license { - list-style: none; - height: 50px; - width: 4.5in; - - padding-bottom: 10px; - margin-bottom: 0.25in; - - margin-left: 0.33in; - - border: 1px solid #fff; -} - -li.license p { - margin: 0; - padding: 0; - margin-top: -0.25in; -} - -li.share { - list-style-image: url("/images/deed/share.png"); - list-style-position: outside; -} - -li.remix { - list-style-image: url("/images/deed/remix.png"); - list-style-position: outside; -} -li.devnations { - list-style-image: url("/images/deed/devnations.png"); - list-style-position: outside; -} -li.by { - list-style-image: url("/images/deed/by.png"); - list-style-position: outside; -} -li.nc { - list-style-image: url("/images/deed/nc.png"); - list-style-position: outside; -} -li.sa { - list-style-image: url("/images/deed/sa.png"); - list-style-position: outside; -} -li.nd { - list-style-image: url("/images/deed/nd.png"); - list-style-position: outside; -} - -blockquote { - padding: 0; - margin: 0.25in 0.1in; - font-style: oblique; - clear: both; -} +/* CC Deed CSS */ +/* Print */ + +body { + text-align: center; + font: 10pt/12pt Arial, "Trebuchet MS", Verdana, sans-serif; + background-color: #fff; + color: #000; + margin-top: 0.35in; + } + +#header, #footer { + display: none; +} + +#cc-logo { + float: left; +} + +#cc-logo img { + width: 0.8in; + height: 0.8in; + padding-top: 0.01in; + margin-right: 0.1in; +} + +#deed { + width: 6.5in; + margin: 0 auto; + text-align: left; +} + +#deed-head h1 { + margin-left: 0.9in; + font-size: 15pt; + padding-top: 0.02in; + padding-bottom: 0.06in; + border-bottom: 0.05in solid #000; +} + +#deed-main, #deed-rights, #deed-conditions, #deed-foot { + margin-top: 0.5in; +} + +#deed-main img { + float: right; + border: 0.01in solid #888; + margin-bottom: 0.2in; +} + +#deed-license { + margin: 0; +} + +#deed-license h2 { + font-size: 13px; + display: inline; + padding-bottom: 0.024in; + border-bottom: 0.02in solid #000; +} + +#deed-foot { + font-size: 8pt; + /*border-top: 0.02in solid #888;*/ + padding-top: 0.06in; + color: #888; +} + +#disclaimer { + display: none; +} + +#deed-foot p { + margin-top: 0; + margin-bottom: 0.01in; +} + +#deed-foot a { + text-decoration: none; +} + +#deed-conditions ul { + margin-top: 0.66in; +} + +li.license { + list-style: none; + height: 50px; + width: 4.5in; + + padding-bottom: 10px; + margin-bottom: 0.25in; + + margin-left: 0.33in; + + border: 1px solid #fff; +} + +li.license p { + margin: 0; + padding: 0; + margin-top: -0.25in; +} + +li.share { + list-style-image: url("/images/deed/share.png"); + list-style-position: outside; +} + +li.remix { + list-style-image: url("/images/deed/remix.png"); + list-style-position: outside; +} +li.devnations { + list-style-image: url("/images/deed/devnations.png"); + list-style-position: outside; +} +li.by { + list-style-image: url("/images/deed/by.png"); + list-style-position: outside; +} +li.nc { + list-style-image: url("/images/deed/nc.png"); + list-style-position: outside; +} +li.sa { + list-style-image: url("/images/deed/sa.png"); + list-style-position: outside; +} +li.nd { + list-style-image: url("/images/deed/nd.png"); + list-style-position: outside; +} + +blockquote { + padding: 0; + margin: 0.25in 0.1in; + font-style: oblique; + clear: both; +} diff --git a/cd-template/lizenz/cc/deed3.css b/cd-template/lizenz/cc/deed3.css index 63feb77..37b08c2 100644 --- a/cd-template/lizenz/cc/deed3.css +++ b/cd-template/lizenz/cc/deed3.css @@ -1,253 +1,253 @@ -/* CC Deed CSS! 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Creative Commons

-
-
- Creative Commons Legal Code
-

Namensnennung — Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0

-
-
-

CREATIVE -COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE -RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM -MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE -GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE -GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE -SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.

-
-

Lizenzvertrag

-

DAS -URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND -(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE -COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG -GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER -EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.

-

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES -DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND -ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH -EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN -RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN -VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

-

1. Definitionen

-
    -
  1. Unter einer „Bearbeitung“ wird -eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die -Ihre persönliche geistige Schöpfung  ist. Eine freie Benutzung des -Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
  2. -
  3. Unter den „Lizenzelementen“ werden -die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber -ausgewählt und  in der Bezeichnung  der Lizenz genannt -werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter -gleichen Bedingungen“.
  4. -
  5. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
  6. -
  7. Unter einem „Sammelwerk“ wird -eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen -verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine -persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche -Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und -einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise -zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang -mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) -angesehen.
  8. -
  9. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist -die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese -Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen -dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die -ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese -Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung -auszuüben.
  10. -
  11. Unter dem  „Schutzgegenstand“wird  -das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten -Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten -wird, verstanden
  12. -
  13. Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
  14. -
  15. Unter einem verwandten Schutzrecht wird -das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als -einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, -einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem -Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung -eines ausübenden Künstlers.
  16. -
  17. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
-

2. Schranken des Urheberrechts. Diese -Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken -des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen -Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.

-

3. Lizenzierung. Unter -den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein -lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des -Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches -Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise -zu nutzen:

-
    -
  1. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
  2. -
  3. den -Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, -insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich -zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger -wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen -wiederzugeben;
  4. -
  5. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger -aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem -in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
  6. -
  7. den -Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und -die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten -Umfang zu verwerten;
-

Die genannten Nutzungsrechte können -für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten -Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk -vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für -alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung -an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.

-

4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

-
    -
  1. Sie -dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser -Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie -müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form -des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie -den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder -fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten -Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht -unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf -diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den -Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die -den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise -kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch -stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der -Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie -verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand -dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen -Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines -Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf -diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den -Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- -auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung -jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
  2. -
  3. Sie -dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser -Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben -Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons -Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. -Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen -Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in -Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer -anderen  Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art -beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder -öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten -oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie -gewährten Rechte ändern oder beschränken, und Sie müssen alle Hinweise -unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss -hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht mit technischen -Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der -Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen -dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen -gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; -sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand -dieser Lizenz gemacht wird.
  4. -
  5. Wenn Sie den Schutzgegenstand -oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten -oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den -Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder -Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung -angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, -falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers -nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des -Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem -vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem -Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des -Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben -hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse -verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu -dem  Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis -darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die -Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... -(Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des -... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise -erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder -einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso -auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere -Rechtsinhaber.
  6. -
  7. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
    - ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
    -den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren -berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder -Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand -über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird. 
-

5. Gewährleistung. -Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich -vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die -erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig -verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der -mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, -richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die -Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb -dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht -getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.

-

6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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7. Vertragsende

-
    -
  1. Dieser -Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden -automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für -natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, -eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen -erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese -natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche -Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer -Vertragsbeendigung fort.
  2. -
  3. Unter den oben genannten -Bedingungen  erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die -Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht -vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen -oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, -vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz -dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser -Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, -bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
-

8. Schlussbestimmungen

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    -
  1. Jedes -Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder -öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz -für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter -denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
  2. -
  3. Jedes Mal, wenn -Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den -ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, -unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
  4. -
  5. Sollte eine -Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die -Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und -an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die -dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
  6. -
  7. Nichts -soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses -Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt -wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht -schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden -Vertragspartei unterschrieben sind
  8. -
  9. Dieser Lizenzvertrag -stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien -hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren -ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den -Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden -gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. -Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche -Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
  10. -
  11. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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CREATIVE -COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT -KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER -DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET -DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND -PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH -ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.

- -

AUSSER FÜR DEN -BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK -UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE -“CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE -COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE -GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN -NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE -SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT -ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.

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- CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.

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- + + + + + + Creative Commons Legal Code + + + +

Creative Commons

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+ Creative Commons Legal Code
+

Namensnennung — Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0

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CREATIVE +COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE +RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM +MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE +GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE +GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE +SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.

+
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Lizenzvertrag

+

DAS +URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND +(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE +COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG +GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER +EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.

+

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES +DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND +ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH +EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN +RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN +VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

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1. Definitionen

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    +
  1. Unter einer „Bearbeitung“ wird +eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die +Ihre persönliche geistige Schöpfung  ist. Eine freie Benutzung des +Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
  2. +
  3. Unter den „Lizenzelementen“ werden +die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber +ausgewählt und  in der Bezeichnung  der Lizenz genannt +werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter +gleichen Bedingungen“.
  4. +
  5. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
  6. +
  7. Unter einem „Sammelwerk“ wird +eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen +verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine +persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche +Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und +einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise +zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang +mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) +angesehen.
  8. +
  9. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist +die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese +Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen +dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die +ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese +Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung +auszuüben.
  10. +
  11. Unter dem  „Schutzgegenstand“wird  +das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten +Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten +wird, verstanden
  12. +
  13. Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
  14. +
  15. Unter einem verwandten Schutzrecht wird +das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als +einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, +einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem +Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung +eines ausübenden Künstlers.
  16. +
  17. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
+

2. Schranken des Urheberrechts. Diese +Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken +des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen +Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.

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3. Lizenzierung. Unter +den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein +lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des +Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches +Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise +zu nutzen:

+
    +
  1. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
  2. +
  3. den +Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, +insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich +zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger +wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen +wiederzugeben;
  4. +
  5. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger +aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem +in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
  6. +
  7. den +Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und +die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten +Umfang zu verwerten;
+

Die genannten Nutzungsrechte können +für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten +Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk +vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für +alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung +an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.

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4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

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    +
  1. Sie +dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser +Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie +müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form +des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie +den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder +fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten +Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht +unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf +diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den +Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die +den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise +kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch +stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der +Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie +verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand +dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen +Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines +Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf +diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den +Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- +auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung +jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
  2. +
  3. Sie +dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser +Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben +Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons +Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. +Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen +Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in +Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer +anderen  Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art +beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder +öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten +oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie +gewährten Rechte ändern oder beschränken, und Sie müssen alle Hinweise +unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss +hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht mit technischen +Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der +Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen +dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen +gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; +sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand +dieser Lizenz gemacht wird.
  4. +
  5. Wenn Sie den Schutzgegenstand +oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten +oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den +Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder +Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung +angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, +falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers +nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des +Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem +vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem +Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des +Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben +hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse +verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu +dem  Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis +darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die +Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... +(Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des +... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise +erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder +einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso +auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere +Rechtsinhaber.
  6. +
  7. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
    + ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
    +den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren +berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder +Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand +über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird. 
+

5. Gewährleistung. +Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich +vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die +erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig +verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der +mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, +richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die +Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb +dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht +getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.

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6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

+

7. Vertragsende

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    +
  1. Dieser +Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden +automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für +natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, +eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen +erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese +natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche +Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer +Vertragsbeendigung fort.
  2. +
  3. Unter den oben genannten +Bedingungen  erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die +Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht +vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen +oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, +vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz +dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser +Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, +bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
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8. Schlussbestimmungen

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  1. Jedes +Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder +öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz +für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter +denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
  2. +
  3. Jedes Mal, wenn +Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den +ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, +unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
  4. +
  5. Sollte eine +Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die +Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und +an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die +dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
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  7. Nichts +soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses +Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt +wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht +schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden +Vertragspartei unterschrieben sind
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  9. Dieser Lizenzvertrag +stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien +hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren +ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den +Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden +gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. +Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche +Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
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  11. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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CREATIVE +COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT +KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER +DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET +DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND +PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH +ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.

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AUSSER FÜR DEN +BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK +UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE +“CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE +COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE +GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN +NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE +SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT +ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.

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