CREATIVE -COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE -RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM -MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE -GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE -GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE -SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
-Lizenzvertrag
-DAS -URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND -(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE -COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG -GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER -EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
-DURCH DIE AUSÜBUNG EINES -DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND -ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH -EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN -RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN -VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
-1. Definitionen
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- Unter einer „Bearbeitung“ wird -eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die -Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des -Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen. -
- Unter den „Lizenzelementen“ werden -die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber -ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt -werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter -gleichen Bedingungen“. -
- Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet. -
- Unter einem „Sammelwerk“ wird -eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen -verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine -persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche -Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und -einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise -zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang -mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) -angesehen. -
- Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist -die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese -Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen -dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die -ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese -Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung -auszuüben. -
- Unter dem „Schutzgegenstand“wird -das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten -Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten -wird, verstanden -
- Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat. -
- Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird -das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als -einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, -einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem -Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung -eines ausübenden Künstlers. -
- Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts. Diese -Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken -des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen -Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
-3. Lizenzierung. Unter -den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein -lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des -Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches -Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise -zu nutzen:
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- den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen; -
- den -Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, -insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich -zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger -wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen -wiederzugeben; -
- den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger -aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem -in a. und b. genannten Umfang zu verwerten; -
- den -Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und -die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten -Umfang zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte können -für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten -Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk -vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für -alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung -an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
-4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
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- Sie -dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser -Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie -müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form -des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie -den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder -fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten -Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht -unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf -diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den -Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die -den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise -kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch -stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der -Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie -verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand -dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen -Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines -Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf -diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den -Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- -auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung -jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen. -
- Sie -dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser -Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben -Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons -Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. -Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen -Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in -Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer -anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art -beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder -öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten -oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie -gewährten Rechte ändern oder beschränken, und Sie müssen alle Hinweise -unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss -hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht mit technischen -Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der -Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen -dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen -gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; -sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand -dieser Lizenz gemacht wird. -
- Wenn Sie den Schutzgegenstand -oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten -oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den -Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder -Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung -angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, -falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers -nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des -Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem -vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem -Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des -Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben -hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse -verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu -dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis -darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die -Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... -(Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des -... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise -erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder -einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso -auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere -Rechtsinhaber. -
- Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
- ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
-den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren -berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder -Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand -über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.
5. Gewährleistung. -Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich -vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die -erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig -verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der -mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, -richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die -Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb -dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht -getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
-6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
-7. Vertragsende
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- Dieser -Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden -automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für -natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, -eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen -erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese -natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche -Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer -Vertragsbeendigung fort. -
- Unter den oben genannten -Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die -Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht -vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen -oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, -vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz -dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser -Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, -bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
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- Jedes -Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder -öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz -für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter -denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat. -
- Jedes Mal, wenn -Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den -ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, -unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat. -
- Sollte eine -Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die -Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und -an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die -dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt. -
- Nichts -soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses -Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt -wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht -schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden -Vertragspartei unterschrieben sind -
- Dieser Lizenzvertrag -stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien -hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren -ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den -Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden -gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. -Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche -Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden. -
- Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
CREATIVE -COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT -KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER -DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET -DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND -PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH -ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
- -AUSSER FÜR DEN -BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK -UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE -“CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE -COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE -GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN -NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE -SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT -ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
-- CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.
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