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CREATIVE
-COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
-RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FĂHRT ZU KEINEM
-MANDATSVERHĂLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE
-GEWĂHR. CREATIVE COMMONS ĂBERNIMMT KEINE GEWĂHRLEISTUNG FĂR DIE
-GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEĂT DIE HAFTUNG FĂR SCHĂDEN AUS, DIE
-SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
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Lizenzvertrag
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DAS
-URHEBERRECHTLICH GESCHĂTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND
-(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE
-COMMONS PUBLIC LICENSE (âCCPLâ ODER âLIZENZVERTRAGâ) ZUR VERFĂGUNG
-GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER
-EINSCHLĂGIGE GESETZE GESCHĂTZT.
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DURCH DIE AUSĂBUNG EINES
-DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWĂHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
-ERKLĂREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH
-EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RĂUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN
-RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN
-VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLĂREN.
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1. Definitionen
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- - Unter einer âBearbeitungâ wird
-eine Ăbersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die
-Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des
-Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
- - Unter den âLizenzelementenâ werden
-die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber
-ausgewÀhlt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden:
-âNamensnennungâ, âNicht-kommerziellâ, âWeitergabe unter gleichen
-Bedingungenâ.
- - Unter dem âLizenzgeberâ wird die natĂŒrliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
- - Unter einem âSammelwerkâ wird
-eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhÀngigen Elementen
-verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine
-persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche
-Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und
-einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise
-zugÀnglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang
-mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben)
-angesehen.
- - Mit âSIEâ und âIhnenâ ist
-die natĂŒrliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese
-Lizenz gewĂ€hrten Nutzungsrechte ausĂŒbt und die zuvor die Bedingungen
-dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die
-ausdrĂŒckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese
-Lizenz gewÀhrten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung
-auszuĂŒben.
- - Unter dem âSchutzgegenstandâwirdÂ
-das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten
-Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten
-wird, verstanden
- - Unter dem âUrheberâ wird die natĂŒrliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
- - Unter einem âverwandten Schutzrechtâ wird
-das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als
-einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe,
-einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem
-TontrÀger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung
-eines ausĂŒbenden KĂŒnstlers.
- - Unter dem âWerkâ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
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2. Schranken des Urheberrechts. Diese
-Lizenz lĂ€sst sĂ€mtliche Befugnisse unberĂŒhrt, die sich aus den Schranken
-des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen
-BeschrĂ€nkungen der AusschlieĂlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
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3. Lizenzierung. Unter
-den Bedingungen dieses Lizenzvertrages rÀumt Ihnen der Lizenzgeber ein
-lizenzgebĂŒhrenfreies, rĂ€umlich und zeitlich (fĂŒr die Dauer des
-Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschrÀnktes einfaches
-Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise
-zu nutzen:
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- - den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfÀltigen, zu verbreiten und auszustellen;
- - den
-Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
-insbesondere vorzutragen, aufzufĂŒhren und vorzufĂŒhren, öffentlich
-zugÀnglich zu machen, zu senden, durch Bild- und TontrÀger
-wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche ZugÀnglichmachungen
-wiederzugeben;
- - den Schutzgegenstand auf Bild- oder TontrÀger
-aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem
-in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
- - den
-Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und
-die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten
-Umfang zu verwerten;
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Die genannten Nutzungsrechte können
-fĂŒr alle bekannten Nutzungsarten ausgeĂŒbt werden. Die genannten
-Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche VerÀnderungen an dem Werk
-vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte fĂŒr
-alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung
-an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
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4. BeschrĂ€nkungen. Die EinrĂ€umung der Nutzungsrechte gemÀà Ziffer 3 erfolgt ausdrĂŒcklich nur unter den folgenden Bedingungen:
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- - Sie
-dĂŒrfen den Schutzgegenstand ausschlieĂlich unter den Bedingungen dieser
-Lizenz vervielfÀltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie
-mĂŒssen stets eine Kopie oder die vollstĂ€ndige Internetadresse in Form
-des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifĂŒgen, wenn Sie
-den SchutzgegenstandvervielfÀltigen, verbreiten oder öffentlich
-wiedergeben. Sie dĂŒrfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder
-fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewÀhrten
-Rechte Ă€ndern oder beschrĂ€nken. Sie dĂŒrfen den Schutzgegenstand nicht
-unterlizenzieren. Sie mĂŒssen alle Hinweise unverĂ€ndert lassen, die auf
-diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dĂŒrfen den
-Schutzgegenstand mit keinen technischen SchutzmaĂnahmen versehen, die
-den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise
-kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch
-stehen. Die genannten BeschrĂ€nkungen gelten auch fĂŒr den Fall, dass der
-Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie
-verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand
-dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, mĂŒssen
-Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
-Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf
-diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den
-Schutzgegenstand bearbeiten, mĂŒssen Sie - soweit dies praktikabel ist-
-auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung
-jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
- - Sie
-dĂŒrfen eine Bearbeitung ausschlieĂlich unter den Bedingungen dieser
-Lizenz, einer spÀteren Version dieser Lizenz mit denselben
-Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons
-Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthÀlt (z.B.
-Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen
-Bedingungen 2.0 Japan), vervielfÀltigen, verbreiten oder öffentlich
-wiedergeben. Sie mĂŒssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in
-Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer
-anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beifĂŒgen,
-wenn Sie die Bearbeitung vervielfÀltigen, verbreiten oder öffentlich
-wiedergeben. Sie dĂŒrfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder
-fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewÀhrten
-Rechte Ă€ndern oder beschrĂ€nken, und Sie mĂŒssen alle Hinweise
-unverÀndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss
-hinweisen. Sie dĂŒrfen eine Bearbeitung nicht mit technischen
-SchutzmaĂnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der
-Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen
-dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten BeschrÀnkungen
-gelten auch fĂŒr eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes;
-sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand
-dieser Lizenz gemacht wird.
- - Sie dĂŒrfen die in Ziffer 3
-gewÀhrten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsÀchlich
-auf einen geschÀftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete
-geldwerte VergĂŒtung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im
-Zusammenhang mit der EinrÀumung der Nutzungsrechte ebenfalls einen
-Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu
-besteht, so wird dies nicht als geschÀftlicher Vorteil oder vertraglich
-geschuldete geldwerte VergĂŒtung angesehen, wenn keine Zahlung oder
-geldwerte VergĂŒtung in Verbindung mit dem Austausch der
-SchutzgegenstÀnde geleistet wird (z.B. File-Sharing).
- - Wenn
-Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk
-vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, mĂŒssen Sie
-alle Urhebervermerke fĂŒr den Schutzgegenstand unverĂ€ndert lassen und
-die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen
-vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen
-(oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers
-oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch
-fĂŒr den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie -
-in einem vernĂŒnftigerweise durchfĂŒhrbaren Umfang - fĂŒr die mit dem
-Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des
-Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben
-hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse
-verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu
-dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf
-aufzufĂŒhren, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung
-eingegangen ist (z.B. âFranzösische Ăbersetzung des ... (Werk) durch
-... (Urheber)â oder âDas Drehbuch beruht auf dem Werk des ...
-(Urheber)â). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise
-erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder
-einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso
-auffÀlliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere
-Rechtsinhaber.
- - Obwohl die gemÀss Ziffer 3 gewÀhrten Nutzungsrechte in umfassender Weise
- ausgeĂŒbt werden dĂŒrfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
-den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausĂŒbenden KĂŒnstler, deren
-berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder
-Ruf nicht dadurch gefĂ€hrdet werden dĂŒrfen, dass ein Schutzgegenstand
-ĂŒber das gesetzlich zulĂ€ssige MaĂ hinaus beeintrĂ€chtigt wird.Â
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5. GewÀhrleistung.
-Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich
-vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine GewĂ€hrleistung fĂŒr die
-erteilten Rechte, auĂer fĂŒr den Fall, dass MĂ€ngel arglistig
-verschwiegen wurden. FĂŒr MĂ€ngel anderer Art, insbesondere bei der
-mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes,
-richtet sich die GewÀhrleistung nach der Regelung, die die Person, die
-Ihnen den Schutzgegenstand zur VerfĂŒgung stellt, mit Ihnen auĂerhalb
-dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht
-getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
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6. Haftung. Ăber die in Ziffer 5 genannte GewĂ€hrleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit.
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7. Vertragsende
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- - Dieser
-Lizenzvertrag und die durch ihn eingerÀumten Nutzungsrechte enden
-automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. FĂŒr
-natĂŒrliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung,
-eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen
-erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese
-natĂŒrlichen oder juristischen Personen erfĂŒllen sĂ€mtliche
-Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer
-Vertragsbeendigung fort.
- - Unter den oben genannten
-Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (fĂŒr die Dauer des
-Schutzrechts). Dennoch behÀlt sich der Lizenzgeber das Recht vor, den
-Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die
-eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden,
-vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz
-dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser
-Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt,
-bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
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8. Schlussbestimmungen
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- - Jedes
-Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfÀltigen, verbreiten oder
-öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz
-fĂŒr den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter
-denen er Ihnen die Lizenz eingerÀumt hat.
- - Jedes Mal, wenn
-Sie eine Bearbeitung vervielfÀltigen, verbreiten oder öffentlich
-wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz fĂŒr den
-ursprĂŒnglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an,
-unter denen er Ihnen die Lizenz eingerÀumt hat.
- - Sollte eine
-Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die
-Wirksamkeit der ĂŒbrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berĂŒhrt, und
-an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die
-dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nÀchsten kommt.
- - Nichts
-soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
-Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt
-wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht
-schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden
-Vertragspartei unterschrieben sind
- - Dieser Lizenzvertrag
-stellt die vollstÀndige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
-hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren
-ergĂ€nzenden Vereinbarungen oder mĂŒndlichen Abreden im Hinblick auf den
-Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusÀtzlichen Abreden
-gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten.
-Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine ĂŒbereinstimmende schriftliche
-Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeÀndert werden.
- - Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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CREATIVE
-COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ĂBERNIMMT
-KEINERLEI GEWĂHRLEISTUNG FĂR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER
-DRITTEN GEGENĂBER NICHT HAFTBAR FĂR SCHĂDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET
-DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SĂTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND
-PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRĂCKLICH
-ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
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AUSSER FĂR DEN
-BESCHRĂNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ĂFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK
-UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE
-âCREATIVE COMMONSâ ODER EINE ĂHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE
-COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE
-GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ĂBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GĂLTIGEN
-NUTZUNGSBEDINGUNGEN FĂR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE
-SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT
-ZUGĂNGLICH GEMACHT WERDEN.
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- CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.
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