diff --git a/Makefile b/Makefile index e1b4999..6609e52 100644 --- a/Makefile +++ b/Makefile @@ -93,6 +93,9 @@ cd-template: verzeichnisstruktur else mkdir -p $(dir $(CCD_BUILD_DIR)) ;\ cp -r cd-template $(CCD_BUILD_DIR) ;\ fi + find $(CCD_BUILD_DIR) -type f -name \*.html -exec unix2dos '{}' \; + find $(CCD_BUILD_DIR) -type f -name \*.txt -exec unix2dos '{}' \; + find $(CCD_BUILD_DIR) -type f -name \*.css -exec unix2dos '{}' \; doku: cd-template @@ -135,6 +138,9 @@ source: release: EXPORT_FILE_SUFFIX := _release release: doku kopiere_programme + find -type f -name \*.html -exec unix2dos '{}' \; + find -type f -name \*.txt -exec unix2dos '{}' \; + find -type f -name \*.css -exec unix2dos '{}' \; @echo "Erzeuge iso-Image ..." @$(ERZEUGE_ISO) @echo "Erzeuge zip-Archiv ..." diff --git a/ccd-infos/export_info.txt b/ccd-infos/export_info.txt index e294685..69064f3 100644 --- a/ccd-infos/export_info.txt +++ b/ccd-infos/export_info.txt @@ -1,30 +1,30 @@ -===== Informationen zur eigenen Erstellung von Releases der CryptoCD ===== - -notwendige Programme: -- make -- lyx -- latex2html -- python -- mkisofs -- zip/tar/bzip2 -- subversion (nur fuer das Erstellen eines "source"-Pakets notwendig) -- link-checker -- wdg-html-validator -- unix2dos (Debian: im Paket 'tofrodos' enthalten) - - - -===== Export eines Releases ===== - -Im Hauptverzeichnis (höchstwahrscheinlich trunk/) "make help" eingeben, -dies listet die aktuellen Optionen auf. - -Achtung: falls du keine lokale Arbeitskopie des subversion-Repositories -verwendest, musst du die Release-Nummer im Makefile per Hand setzen -(in den ersten Zeilen). - - -===== Hinzufuegen eigener Anleitungen ===== - -Dies ist detailliert und inklusive Formatierungs-Policy in -ccd-infos/policy_formatierung.lyx erläutert. +===== Informationen zur eigenen Erstellung von Releases der CryptoCD ===== + +notwendige Programme: +- make +- lyx +- latex2html +- python +- mkisofs +- zip/tar/bzip2 +- subversion (nur fuer das Erstellen eines "source"-Pakets notwendig) +- link-checker +- wdg-html-validator +- unix2dos (Debian: im Paket 'tofrodos' enthalten) + + + +===== Export eines Releases ===== + +Im Hauptverzeichnis (höchstwahrscheinlich trunk/) "make help" eingeben, +dies listet die aktuellen Optionen auf. + +Achtung: falls du keine lokale Arbeitskopie des subversion-Repositories +verwendest, musst du die Release-Nummer im Makefile per Hand setzen +(in den ersten Zeilen). + + +===== Hinzufuegen eigener Anleitungen ===== + +Dies ist detailliert und inklusive Formatierungs-Policy in +ccd-infos/policy_formatierung.lyx erläutert. diff --git a/cd-template/CryptoCD_Start.html b/cd-template/CryptoCD_Start.html index d8c0446..01c14e6 100644 --- a/cd-template/CryptoCD_Start.html +++ b/cd-template/CryptoCD_Start.html @@ -1,11 +1,11 @@ - - - - - Die CryptoCD - - - Automatische Weiterleitung zur Dokumentation ... - - - + + + + + Die CryptoCD + + + Automatische Weiterleitung zur Dokumentation ... + + + diff --git a/cd-template/copyleft.txt b/cd-template/copyleft.txt index d5b2938..0745e25 100644 --- a/cd-template/copyleft.txt +++ b/cd-template/copyleft.txt @@ -1,51 +1,51 @@ -Copyleft: - -Die CryptoCD unterliegt der Creative-Commons-Lizenz: -Namensnennung - NichtKommerziell - Weitergabe unter gleichen -Bedingungen 2.0 Deutschland. -http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de - - -Abweichend davon gelten die folgenden Lizenzen: - - Betriebssystem-Logos - Fuer die auf den Bildern pc_linux.png, pc_windows.png, pc_mac.png - zu sehenden Logos, gelten folgende Bedingungen: - Penguin - The copyright holder of this file allows anyone to use it for any - purpose, provided that the copyright holders Larry Ewing, Simon - Budig and Anja Gerwinski are mentioned. - Windows/Mac OS - Beide Logos koennen frei verwendet werden, sind aber - wahrscheinlich durch das deutsche Markengesetz oder vergleichbare - Gesetze geschuetzt. - - Enigmail (Thunderbird-Erweiterung) - http://enigmail.mozdev.org/ - Mozilla Public License Version 1.1 - http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html - - GnuPG (Verschluesselungs-Programm) - http://www.gnupg.org/ - GNU General Public License - http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html - - Gaim (Chat-Programm) - http://gaim.sourceforge.net/ - GNU General Public License - http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html - - Gaim-Encryption (Gaim-Plugin) - http://gaim-encryption.sourceforge.net/ - GNU General Public License - http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html - - Tango Desktop Project (Icons) - http://tango.freedesktop.org/Tango_Desktop_Project - Creativ Commons Attribution-ShareAlike 2.5 - http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/ - - Thunderbird (E-Mail-Programm) - http://www.mozilla.com/thunderbird/ - Mozilla Public License Version 1.1 - http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html +Copyleft: + +Die CryptoCD unterliegt der Creative-Commons-Lizenz: +Namensnennung - NichtKommerziell - Weitergabe unter gleichen +Bedingungen 2.0 Deutschland. +http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de + + +Abweichend davon gelten die folgenden Lizenzen: + + Betriebssystem-Logos + Fuer die auf den Bildern pc_linux.png, pc_windows.png, pc_mac.png + zu sehenden Logos, gelten folgende Bedingungen: + Penguin + The copyright holder of this file allows anyone to use it for any + purpose, provided that the copyright holders Larry Ewing, Simon + Budig and Anja Gerwinski are mentioned. + Windows/Mac OS + Beide Logos koennen frei verwendet werden, sind aber + wahrscheinlich durch das deutsche Markengesetz oder vergleichbare + Gesetze geschuetzt. + + Enigmail (Thunderbird-Erweiterung) + http://enigmail.mozdev.org/ + Mozilla Public License Version 1.1 + http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html + + GnuPG (Verschluesselungs-Programm) + http://www.gnupg.org/ + GNU General Public License + http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html + + Gaim (Chat-Programm) + http://gaim.sourceforge.net/ + GNU General Public License + http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html + + Gaim-Encryption (Gaim-Plugin) + http://gaim-encryption.sourceforge.net/ + GNU General Public License + http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html + + Tango Desktop Project (Icons) + http://tango.freedesktop.org/Tango_Desktop_Project + Creativ Commons Attribution-ShareAlike 2.5 + http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/ + + Thunderbird (E-Mail-Programm) + http://www.mozilla.com/thunderbird/ + Mozilla Public License Version 1.1 + http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html diff --git a/cd-template/doku/cryptocd.css b/cd-template/doku/cryptocd.css index fb9f0e7..a8ed732 100644 --- a/cd-template/doku/cryptocd.css +++ b/cd-template/doku/cryptocd.css @@ -1,366 +1,366 @@ -/* -HINWEISE -padding,margin Angaben: oben rechts unten links -*/ - -body { - margin: 0px; - padding: 0px; - font-size: 11pt; - font-family: helvetica, luxi sans, trebuchet ms, bitstream vera sans, sans-serif; - -} - -html>body { - font-family: luxi sans, trebuchet ms, bitstream vera 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Creative Commons

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- Creative Commons Deed - -

Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland

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Sie dürfen:

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  • Bearbeitungen anfertigen
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Zu den folgenden Bedingungen:

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Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechtsinhabers nennen.
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Weitergabe unter gleichen Bedingungen. -Wenn Sie diesen Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, -verändern oder als Grundlage für einen anderen Inhalt verwenden, dann -dürfen Sie den neu entstandenen Inhalt nur unter Verwendung identischer -Lizenzbedingungen weitergeben.
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  • Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter die dieser Inhalt fällt, mitteilen.
  • -
  • Jede dieser Bedingungen kann nach schriftlicher Einwilligung des Rechtsinhabers aufgehoben werden.
  • -
- -

Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt.

- - -

- Hier ist eine Zusammenfassung des Lizenzvertrags in allgemeinverständlicher Sprache. -

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Haftungsausschluss disclaimer
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-Hier können Sie erfahren, wie Sie Ihren Inhalt unter Verwendung dieses Lizenzvertrags verbreiten können -

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Creative Commons

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- Creative Commons Legal Code
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Namensnennung — Nicht-kommerziell — Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0

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CREATIVE -COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE -RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM -MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE -GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE -GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE -SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.

-
-

Lizenzvertrag

-

DAS -URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND -(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE -COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG -GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER -EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.

-

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES -DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND -ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH -EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN -RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN -VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

-

1. Definitionen

-
    -
  1. Unter einer „Bearbeitung“ wird -eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die -Ihre persönliche geistige Schöpfung  ist. Eine freie Benutzung des -Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
  2. -
  3. Unter den „Lizenzelementen“ werden -die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber -ausgewĂ€hlt und  in der Bezeichnung  der Lizenz genannt werden: -„Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen -Bedingungen“.
  4. -
  5. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natĂŒrliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
  6. -
  7. Unter einem „Sammelwerk“ wird -eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhĂ€ngigen Elementen -verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine -persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche -Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und -einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise -zugĂ€nglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang -mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) -angesehen.
  8. -
  9. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist -die natĂŒrliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese -Lizenz gewĂ€hrten Nutzungsrechte ausĂŒbt und die zuvor die Bedingungen -dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die -ausdrĂŒckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese -Lizenz gewĂ€hrten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung -auszuĂŒben.
  10. -
  11. Unter dem  „Schutzgegenstand“wird  -das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten -Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten -wird, verstanden
  12. -
  13. Unter dem „Urheber“ wird die natĂŒrliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
  14. -
  15. Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird -das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als -einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, -einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem -TontrĂ€ger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung -eines ausĂŒbenden KĂŒnstlers.
  16. -
  17. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
-

2. Schranken des Urheberrechts. Diese -Lizenz lĂ€sst sĂ€mtliche Befugnisse unberĂŒhrt, die sich aus den Schranken -des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen -BeschrĂ€nkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.

-

3. Lizenzierung. Unter -den Bedingungen dieses Lizenzvertrages rĂ€umt Ihnen der Lizenzgeber ein -lizenzgebĂŒhrenfreies, rĂ€umlich und zeitlich (fĂŒr die Dauer des -Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschrĂ€nktes einfaches -Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise -zu nutzen:

-
    -
  1. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfÀltigen, zu verbreiten und auszustellen;
  2. -
  3. den -Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, -insbesondere vorzutragen, aufzufĂŒhren und vorzufĂŒhren, öffentlich -zugĂ€nglich zu machen, zu senden, durch Bild- und TontrĂ€ger -wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche ZugĂ€nglichmachungen -wiederzugeben;
  4. -
  5. den Schutzgegenstand auf Bild- oder TontrÀger -aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem -in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
  6. -
  7. den -Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und -die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten -Umfang zu verwerten;
-

Die genannten Nutzungsrechte können -fĂŒr alle bekannten Nutzungsarten ausgeĂŒbt werden. Die genannten -Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche VerĂ€nderungen an dem Werk -vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte fĂŒr -alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung -an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.

-

4. BeschrĂ€nkungen. Die EinrĂ€umung der Nutzungsrechte gemĂ€ĂŸ Ziffer 3 erfolgt ausdrĂŒcklich nur unter den folgenden Bedingungen:

-
    -
  1. Sie -dĂŒrfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser -Lizenz vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie -mĂŒssen stets eine Kopie oder die vollstĂ€ndige Internetadresse in Form -des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifĂŒgen, wenn Sie -den SchutzgegenstandvervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben. Sie dĂŒrfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder -fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewĂ€hrten -Rechte Ă€ndern oder beschrĂ€nken. Sie dĂŒrfen den Schutzgegenstand nicht -unterlizenzieren. Sie mĂŒssen alle Hinweise unverĂ€ndert lassen, die auf -diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dĂŒrfen den -Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die -den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise -kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch -stehen. Die genannten BeschrĂ€nkungen gelten auch fĂŒr den Fall, dass der -Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie -verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand -dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, mĂŒssen -Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines -Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf -diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den -Schutzgegenstand bearbeiten, mĂŒssen Sie - soweit dies praktikabel ist- -auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung -jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
  2. -
  3. Sie -dĂŒrfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser -Lizenz, einer spĂ€teren Version dieser Lizenz mit denselben -Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons -Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthĂ€lt (z.B. -Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen -Bedingungen 2.0 Japan), vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben. Sie mĂŒssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in -Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer -anderen  Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beifĂŒgen, -wenn Sie die Bearbeitung vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben. Sie dĂŒrfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder -fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewĂ€hrten -Rechte Ă€ndern oder beschrĂ€nken, und Sie mĂŒssen alle Hinweise -unverĂ€ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss -hinweisen. Sie dĂŒrfen eine Bearbeitung nicht mit technischen -Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der -Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen -dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten BeschrĂ€nkungen -gelten auch fĂŒr eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; -sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand -dieser Lizenz gemacht wird.
  4. -
  5. Sie dĂŒrfen die in Ziffer 3 -gewĂ€hrten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsĂ€chlich -auf einen geschĂ€ftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete -geldwerte VergĂŒtung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im -Zusammenhang mit der EinrĂ€umung der Nutzungsrechte ebenfalls einen -Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu -besteht, so wird dies nicht als geschĂ€ftlicher Vorteil oder vertraglich -geschuldete geldwerte VergĂŒtung angesehen, wenn keine Zahlung oder -geldwerte VergĂŒtung in Verbindung mit dem Austausch der -SchutzgegenstĂ€nde geleistet wird (z.B. File-Sharing).
  6. -
  7. Wenn -Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk -vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, mĂŒssen Sie -alle Urhebervermerke fĂŒr den Schutzgegenstand unverĂ€ndert lassen und -die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen -vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen -(oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers -oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch -fĂŒr den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - -in einem vernĂŒnftigerweise durchfĂŒhrbaren Umfang - fĂŒr die mit dem -Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des -Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben -hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse -verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu -dem  Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf -aufzufĂŒhren, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung -eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch -... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... -(Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise -erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder -einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso -auffĂ€lliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere -Rechtsinhaber.
  8. -
  9. Obwohl die gemÀss Ziffer 3 gewÀhrten Nutzungsrechte in umfassender Weise
    - ausgeĂŒbt werden dĂŒrfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
    -den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausĂŒbenden KĂŒnstler, deren -berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder -Ruf nicht dadurch gefĂ€hrdet werden dĂŒrfen, dass ein Schutzgegenstand -ĂŒber das gesetzlich zulĂ€ssige Maß hinaus beeintrĂ€chtigt wird. 
-

5. GewĂ€hrleistung. -Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich -vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine GewĂ€hrleistung fĂŒr die -erteilten Rechte, außer fĂŒr den Fall, dass MĂ€ngel arglistig -verschwiegen wurden. FĂŒr MĂ€ngel anderer Art, insbesondere bei der -mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, -richtet sich die GewĂ€hrleistung nach der Regelung, die die Person, die -Ihnen den Schutzgegenstand zur VerfĂŒgung stellt, mit Ihnen außerhalb -dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht -getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.

-

6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte GewĂ€hrleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit.

-

7. Vertragsende

-
    -
  1. Dieser -Lizenzvertrag und die durch ihn eingerĂ€umten Nutzungsrechte enden -automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. FĂŒr -natĂŒrliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, -eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen -erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese -natĂŒrlichen oder juristischen Personen erfĂŒllen sĂ€mtliche -Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer -Vertragsbeendigung fort.
  2. -
  3. Unter den oben genannten -Bedingungen  erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (fĂŒr die Dauer des -Schutzrechts). Dennoch behĂ€lt sich der Lizenzgeber das Recht vor, den -Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die -eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, -vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz -dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser -Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, -bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
-

8. Schlussbestimmungen

-
    -
  1. Jedes -Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder -öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz -fĂŒr den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter -denen er Ihnen die Lizenz eingerĂ€umt hat.
  2. -
  3. Jedes Mal, wenn -Sie eine Bearbeitung vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich -wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz fĂŒr den -ursprĂŒnglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, -unter denen er Ihnen die Lizenz eingerĂ€umt hat.
  4. -
  5. Sollte eine -Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die -Wirksamkeit der ĂŒbrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berĂŒhrt, und -an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die -dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nĂ€chsten kommt.
  6. -
  7. Nichts -soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses -Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt -wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht -schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden -Vertragspartei unterschrieben sind
  8. -
  9. Dieser Lizenzvertrag -stellt die vollstĂ€ndige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien -hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren -ergĂ€nzenden Vereinbarungen oder mĂŒndlichen Abreden im Hinblick auf den -Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusĂ€tzlichen Abreden -gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. -Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine ĂŒbereinstimmende schriftliche -Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeĂ€ndert werden.
  10. -
  11. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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CREATIVE -COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT -KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER -DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET -DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND -PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH -ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.

- -

AUSSER FÜR DEN -BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK -UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE -“CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE -COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE -GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN -NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE -SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT -ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.

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- CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.

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+ + + + + Creative Commons Legal Code + + + + + +

Creative Commons

+
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+ Creative Commons Legal Code
+

Namensnennung — Nicht-kommerziell — Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0

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+
+

CREATIVE +COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE +RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM +MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE +GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE +GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE +SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.

+
+

Lizenzvertrag

+

DAS +URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND +(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE +COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG +GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER +EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.

+

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES +DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND +ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH +EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN +RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN +VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

+

1. Definitionen

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    +
  1. Unter einer „Bearbeitung“ wird +eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die +Ihre persönliche geistige Schöpfung  ist. Eine freie Benutzung des +Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
  2. +
  3. Unter den „Lizenzelementen“ werden +die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber +ausgewĂ€hlt und  in der Bezeichnung  der Lizenz genannt werden: +„Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen +Bedingungen“.
  4. +
  5. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natĂŒrliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
  6. +
  7. Unter einem „Sammelwerk“ wird +eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhĂ€ngigen Elementen +verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine +persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche +Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und +einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise +zugĂ€nglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang +mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) +angesehen.
  8. +
  9. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist +die natĂŒrliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese +Lizenz gewĂ€hrten Nutzungsrechte ausĂŒbt und die zuvor die Bedingungen +dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die +ausdrĂŒckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese +Lizenz gewĂ€hrten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung +auszuĂŒben.
  10. +
  11. Unter dem  „Schutzgegenstand“wird  +das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten +Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten +wird, verstanden
  12. +
  13. Unter dem „Urheber“ wird die natĂŒrliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
  14. +
  15. Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird +das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als +einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, +einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem +TontrĂ€ger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung +eines ausĂŒbenden KĂŒnstlers.
  16. +
  17. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
+

2. Schranken des Urheberrechts. Diese +Lizenz lĂ€sst sĂ€mtliche Befugnisse unberĂŒhrt, die sich aus den Schranken +des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen +BeschrĂ€nkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.

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3. Lizenzierung. Unter +den Bedingungen dieses Lizenzvertrages rĂ€umt Ihnen der Lizenzgeber ein +lizenzgebĂŒhrenfreies, rĂ€umlich und zeitlich (fĂŒr die Dauer des +Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschrĂ€nktes einfaches +Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise +zu nutzen:

+
    +
  1. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfÀltigen, zu verbreiten und auszustellen;
  2. +
  3. den +Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, +insbesondere vorzutragen, aufzufĂŒhren und vorzufĂŒhren, öffentlich +zugĂ€nglich zu machen, zu senden, durch Bild- und TontrĂ€ger +wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche ZugĂ€nglichmachungen +wiederzugeben;
  4. +
  5. den Schutzgegenstand auf Bild- oder TontrÀger +aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem +in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
  6. +
  7. den +Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und +die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten +Umfang zu verwerten;
+

Die genannten Nutzungsrechte können +fĂŒr alle bekannten Nutzungsarten ausgeĂŒbt werden. Die genannten +Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche VerĂ€nderungen an dem Werk +vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte fĂŒr +alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung +an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.

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4. BeschrĂ€nkungen. Die EinrĂ€umung der Nutzungsrechte gemĂ€ĂŸ Ziffer 3 erfolgt ausdrĂŒcklich nur unter den folgenden Bedingungen:

+
    +
  1. Sie +dĂŒrfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser +Lizenz vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie +mĂŒssen stets eine Kopie oder die vollstĂ€ndige Internetadresse in Form +des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifĂŒgen, wenn Sie +den SchutzgegenstandvervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben. Sie dĂŒrfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder +fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewĂ€hrten +Rechte Ă€ndern oder beschrĂ€nken. Sie dĂŒrfen den Schutzgegenstand nicht +unterlizenzieren. Sie mĂŒssen alle Hinweise unverĂ€ndert lassen, die auf +diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dĂŒrfen den +Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die +den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise +kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch +stehen. Die genannten BeschrĂ€nkungen gelten auch fĂŒr den Fall, dass der +Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie +verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand +dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, mĂŒssen +Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines +Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf +diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den +Schutzgegenstand bearbeiten, mĂŒssen Sie - soweit dies praktikabel ist- +auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung +jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
  2. +
  3. Sie +dĂŒrfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser +Lizenz, einer spĂ€teren Version dieser Lizenz mit denselben +Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons +Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthĂ€lt (z.B. +Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen +Bedingungen 2.0 Japan), vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben. Sie mĂŒssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in +Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer +anderen  Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beifĂŒgen, +wenn Sie die Bearbeitung vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben. Sie dĂŒrfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder +fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewĂ€hrten +Rechte Ă€ndern oder beschrĂ€nken, und Sie mĂŒssen alle Hinweise +unverĂ€ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss +hinweisen. Sie dĂŒrfen eine Bearbeitung nicht mit technischen +Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der +Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen +dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten BeschrĂ€nkungen +gelten auch fĂŒr eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; +sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand +dieser Lizenz gemacht wird.
  4. +
  5. Sie dĂŒrfen die in Ziffer 3 +gewĂ€hrten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsĂ€chlich +auf einen geschĂ€ftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete +geldwerte VergĂŒtung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im +Zusammenhang mit der EinrĂ€umung der Nutzungsrechte ebenfalls einen +Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu +besteht, so wird dies nicht als geschĂ€ftlicher Vorteil oder vertraglich +geschuldete geldwerte VergĂŒtung angesehen, wenn keine Zahlung oder +geldwerte VergĂŒtung in Verbindung mit dem Austausch der +SchutzgegenstĂ€nde geleistet wird (z.B. File-Sharing).
  6. +
  7. Wenn +Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk +vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, mĂŒssen Sie +alle Urhebervermerke fĂŒr den Schutzgegenstand unverĂ€ndert lassen und +die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen +vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen +(oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers +oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch +fĂŒr den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - +in einem vernĂŒnftigerweise durchfĂŒhrbaren Umfang - fĂŒr die mit dem +Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des +Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben +hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse +verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu +dem  Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf +aufzufĂŒhren, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung +eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch +... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... +(Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise +erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder +einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso +auffĂ€lliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere +Rechtsinhaber.
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  9. Obwohl die gemÀss Ziffer 3 gewÀhrten Nutzungsrechte in umfassender Weise
    + ausgeĂŒbt werden dĂŒrfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
    +den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausĂŒbenden KĂŒnstler, deren +berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder +Ruf nicht dadurch gefĂ€hrdet werden dĂŒrfen, dass ein Schutzgegenstand +ĂŒber das gesetzlich zulĂ€ssige Maß hinaus beeintrĂ€chtigt wird. 
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5. GewĂ€hrleistung. +Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich +vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine GewĂ€hrleistung fĂŒr die +erteilten Rechte, außer fĂŒr den Fall, dass MĂ€ngel arglistig +verschwiegen wurden. FĂŒr MĂ€ngel anderer Art, insbesondere bei der +mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, +richtet sich die GewĂ€hrleistung nach der Regelung, die die Person, die +Ihnen den Schutzgegenstand zur VerfĂŒgung stellt, mit Ihnen außerhalb +dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht +getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.

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6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte GewĂ€hrleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit.

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7. Vertragsende

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  1. Dieser +Lizenzvertrag und die durch ihn eingerĂ€umten Nutzungsrechte enden +automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. FĂŒr +natĂŒrliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, +eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen +erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese +natĂŒrlichen oder juristischen Personen erfĂŒllen sĂ€mtliche +Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer +Vertragsbeendigung fort.
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  3. Unter den oben genannten +Bedingungen  erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (fĂŒr die Dauer des +Schutzrechts). Dennoch behĂ€lt sich der Lizenzgeber das Recht vor, den +Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die +eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, +vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz +dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser +Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, +bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
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8. Schlussbestimmungen

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  1. Jedes +Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder +öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz +fĂŒr den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter +denen er Ihnen die Lizenz eingerĂ€umt hat.
  2. +
  3. Jedes Mal, wenn +Sie eine Bearbeitung vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz fĂŒr den +ursprĂŒnglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, +unter denen er Ihnen die Lizenz eingerĂ€umt hat.
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  5. Sollte eine +Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die +Wirksamkeit der ĂŒbrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berĂŒhrt, und +an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die +dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nĂ€chsten kommt.
  6. +
  7. Nichts +soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses +Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt +wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht +schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden +Vertragspartei unterschrieben sind
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  9. Dieser Lizenzvertrag +stellt die vollstĂ€ndige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien +hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren +ergĂ€nzenden Vereinbarungen oder mĂŒndlichen Abreden im Hinblick auf den +Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusĂ€tzlichen Abreden +gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. +Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine ĂŒbereinstimmende schriftliche +Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeĂ€ndert werden.
  10. +
  11. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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CREATIVE +COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT +KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER +DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET +DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND +PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH +ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.

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AUSSER FÜR DEN +BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK +UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE +“CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE +COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE +GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN +NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE +SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT +ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.

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+ CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.

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