CREATIVE +COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE +RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM +MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE +GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE +GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE +SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
+Lizenzvertrag
+DAS +URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND +(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE +COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG +GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER +EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
+DURCH DIE AUSÜBUNG EINES +DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND +ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH +EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN +RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN +VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
+1. Definitionen
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- Unter einer „Bearbeitung“ wird +eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die +Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des +Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen. +
- Unter den „Lizenzelementen“ werden +die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber +ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt +werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter +gleichen Bedingungen“. +
- Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet. +
- Unter einem „Sammelwerk“ wird +eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen +verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine +persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche +Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und +einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise +zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang +mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) +angesehen. +
- Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist +die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese +Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen +dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die +ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese +Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung +auszuüben. +
- Unter dem „Schutzgegenstand“wird +das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten +Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten +wird, verstanden +
- Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat. +
- Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird +das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als +einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, +einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem +Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung +eines ausübenden Künstlers. +
- Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts. Diese +Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken +des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen +Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
+3. Lizenzierung. Unter +den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein +lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des +Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches +Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise +zu nutzen:
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- den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen; +
- den +Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, +insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich +zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger +wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen +wiederzugeben; +
- den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger +aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem +in a. und b. genannten Umfang zu verwerten; +
- den +Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und +die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten +Umfang zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte können +für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten +Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk +vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für +alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung +an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
+4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
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- Sie +dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser +Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie +müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form +des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie +den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder +fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten +Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht +unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf +diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den +Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die +den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise +kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch +stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der +Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie +verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand +dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen +Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines +Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf +diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den +Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- +auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung +jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen. +
- Sie +dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser +Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben +Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons +Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. +Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen +Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in +Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer +anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art +beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder +öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten +oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie +gewährten Rechte ändern oder beschränken, und Sie müssen alle Hinweise +unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss +hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht mit technischen +Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der +Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen +dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen +gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; +sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand +dieser Lizenz gemacht wird. +
- Wenn Sie den Schutzgegenstand +oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten +oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den +Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder +Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung +angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, +falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers +nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des +Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem +vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem +Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des +Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben +hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse +verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu +dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis +darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die +Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... +(Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des +... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise +erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder +einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso +auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere +Rechtsinhaber. +
- Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
+ ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
+den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren +berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder +Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand +über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.
5. Gewährleistung. +Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich +vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die +erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig +verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der +mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, +richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die +Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb +dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht +getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
+6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
+7. Vertragsende
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- Dieser +Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden +automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für +natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, +eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen +erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese +natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche +Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer +Vertragsbeendigung fort. +
- Unter den oben genannten +Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die +Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht +vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen +oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, +vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz +dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser +Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, +bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
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- Jedes +Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder +öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz +für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter +denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat. +
- Jedes Mal, wenn +Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich +wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den +ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, +unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat. +
- Sollte eine +Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die +Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und +an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die +dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt. +
- Nichts +soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses +Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt +wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht +schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden +Vertragspartei unterschrieben sind +
- Dieser Lizenzvertrag +stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien +hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren +ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den +Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden +gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. +Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche +Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden. +
- Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
CREATIVE +COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT +KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER +DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET +DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND +PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH +ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
+ +AUSSER FÜR DEN +BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK +UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE +“CREATIVE COMMONS†ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE +COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE +GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN +NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE +SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT +ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
++ CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.
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