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CREATIVE
+COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
+RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÃœHRT ZU KEINEM
+MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE
+GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE
+GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE
+SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
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Lizenzvertrag
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DAS
+URHEBERRECHTLICH GESCHÃœTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND
+(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE
+COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG
+GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER
+EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
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DURCH DIE AUSÃœBUNG EINES
+DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
+ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH
+EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN
+RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN
+VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
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1. Definitionen
+
+ - Unter einer „Bearbeitung“ wird
+eine Ãœbersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die
+Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des
+Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
+ - Unter den „Lizenzelementen“ werden
+die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber
+ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden:
+„Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen
+Bedingungen“.
+ - Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
+ - Unter einem „Sammelwerk“ wird
+eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen
+verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine
+persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche
+Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und
+einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise
+zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang
+mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben)
+angesehen.
+ - Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist
+die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese
+Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen
+dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die
+ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese
+Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung
+auszuüben.
+ - Unter dem „Schutzgegenstand“wirdÂ
+das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten
+Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten
+wird, verstanden
+ - Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
+ - Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird
+das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als
+einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe,
+einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem
+Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung
+eines ausübenden Künstlers.
+ - Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
+
2. Schranken des Urheberrechts. Diese
+Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken
+des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen
+Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
+
3. Lizenzierung. Unter
+den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein
+lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des
+Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches
+Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise
+zu nutzen:
+
+ - den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
+ - den
+Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
+insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich
+zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger
+wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen
+wiederzugeben;
+ - den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger
+aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem
+in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
+ - den
+Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und
+die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten
+Umfang zu verwerten;
+
Die genannten Nutzungsrechte können
+für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten
+Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk
+vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für
+alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung
+an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
+
4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
+
+ - Sie
+dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
+Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie
+müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form
+des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie
+den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
+wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder
+fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten
+Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht
+unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf
+diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den
+Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die
+den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise
+kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch
+stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der
+Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie
+verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand
+dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen
+Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
+Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf
+diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den
+Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist-
+auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung
+jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
+ - Sie
+dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser
+Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben
+Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons
+Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B.
+Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen
+Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
+wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in
+Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer
+anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beifügen,
+wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
+wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder
+fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten
+Rechte ändern oder beschränken, und Sie müssen alle Hinweise
+unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss
+hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht mit technischen
+Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der
+Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen
+dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen
+gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes;
+sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand
+dieser Lizenz gemacht wird.
+ - Sie dürfen die in Ziffer 3
+gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich
+auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete
+geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im
+Zusammenhang mit der Einräumung der Nutzungsrechte ebenfalls einen
+Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu
+besteht, so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich
+geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder
+geldwerte Vergütung in Verbindung mit dem Austausch der
+Schutzgegenstände geleistet wird (z.B. File-Sharing).
+ - Wenn
+Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk
+vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie
+alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und
+die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen
+vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen
+(oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers
+oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch
+für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie -
+in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem
+Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des
+Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben
+hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse
+verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu
+dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf
+aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung
+eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch
+... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ...
+(Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise
+erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder
+einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso
+auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere
+Rechtsinhaber.
+ - Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
+ ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
+den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren
+berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder
+Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand
+über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.Â
+
5. Gewährleistung.
+Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich
+vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die
+erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig
+verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der
+mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes,
+richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die
+Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb
+dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht
+getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
+
6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
+
7. Vertragsende
+
+ - Dieser
+Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden
+automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für
+natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung,
+eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen
+erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese
+natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche
+Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer
+Vertragsbeendigung fort.
+ - Unter den oben genannten
+Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die Dauer des
+Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den
+Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die
+eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden,
+vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz
+dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser
+Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt,
+bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
+
8. Schlussbestimmungen
+
+ - Jedes
+Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder
+öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz
+für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter
+denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
+ - Jedes Mal, wenn
+Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
+wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den
+ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an,
+unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
+ - Sollte eine
+Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die
+Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und
+an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die
+dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
+ - Nichts
+soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
+Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt
+wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht
+schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden
+Vertragspartei unterschrieben sind
+ - Dieser Lizenzvertrag
+stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
+hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren
+ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den
+Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden
+gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten.
+Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche
+Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
+ - Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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CREATIVE
+COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÃœBERNIMMT
+KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER
+DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET
+DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND
+PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÃœCKLICH
+ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
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AUSSER FÃœR DEN
+BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK
+UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE
+“CREATIVE COMMONS†ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE
+COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE
+GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÃœBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÃœLTIGEN
+NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÃœR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE
+SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT
+ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
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+ CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.
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