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2021-11-07 19:42:59 +01:00

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<title>TINK Konstanz</title>
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<meta name="description" content="Die TINK Konstanz Transporträder sind an ihren Stationen in den Stadtteilen Altstadt, Paradies und Petershausen aktuell mittels SMS anzumieten." />
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<meta name="author" content="Dominik Langer" />
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<div class="content_title2" id="2351">TINK AGB</div>
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<div class="content2"><span class='content12'>Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradverleihsysteme, betrieben durch TINK Konstanz, Dominik Langer, fahrradspezialitaeten.com</span><br /><br />Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Mietfahrräder, welche durch TINK Konstanz, Dominik Langer, fahrradspezialitaeten.com angeboten werden. Die Paragrafen 1 bis 8 regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Benutzung und Ausleihe der Mietfahrräder. In den Paragrafen 9 bis 19 ist die Geschäftsbeziehung zwischen Dominik Langer als dem Betreiber der Fahrradverleihsysteme und dem Kunden geklärt.<br /><br /><span class='content12'>§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)</span><br /><br />1) TINK Konstanz (»Anbieter«) vermietet registrierten Kunden (»Kunde«) Transportfahrräder soweit diese verfügbar sind.<br /><br />2) Der Geltungsbereich der vorliegenden AGB erstreckt sich ausschließlich auf TINK Konstanz.<br /><br />3) Ausleihe und Rückgabe sind telefonisch, im Internet, per Smartphone-App, über Bordcomputer und SMS möglich.<br /><br />4) Durch die Ausleihe eines Fahrrads akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der AGB.<br /><br /><br /><span class='content12'>§ 2 Anmeldung und Bestätigung</span><br /><br />1) Die Anmeldung zur Registrierung (»Antrag«) ist telefonisch, im Internet, über die Smartphone-App oder persönlich bei fahrradspezialiatäten-konstanz, Schulthaiß Str. 1a, 78462 Konstanz möglich. Kunde kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.<br /><br />2) Nach Übermittlung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der Anbieter über die Annahme des Antrags auf Abschluss einer Kundenbeziehung. Im Rahmen der Prüfung des Antrags ist der Anbieter zur Prüfung der Bonität durch den Zahlungspartner Payone berechtigt.<br /><br />3) Im Verlauf der Registrierung legt der Antragsteller eine persönliche Identifikationsnummer (Passwort) fest. In Kombination mit der E-Mail Adresse des Antragstellers, kann sich dieser in der Smartphone App sowie in sein Online-Kundenkonto einloggen oder Buchungen per SMS beantragen.<br /><br />4) Die Annahme des Antrags erfolgt durch die Mitteilung der Freischaltung. Die Bestätigung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS erfolgen.<br /><br />5) Mit erfolgreicher Registrierung kann der Kunde alle Fahrzeuge von TINK Konstanz nutzen. Eine Übersicht über die einzelnen Standorte finden Sie auf www.tink.bike/konstanz<br /><br />6) Die Registrierung als Kunde ist kostenfrei. Bei kostenpflichtigen Fahrten muss vor Fahrtantritt ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Je nach Tarifwahl ist der Anbieter berechtigt, regelmäßig Mietgebühren zu erheben. Die Höhe dieser Gebühren ist telefonisch zu erfragen bzw. der aktuellen Preisliste zu entnehmen.<br /><br />7) Der Kunde ist verpflichtet den Anbieter unverzüglich über während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten sowie seiner für die Abrechnung notwendigen Daten (Bankverbindung, Kreditkartendaten) zu informieren.<br /><br /><span class='content12'>§ 3 Nutzungsvorschriften</span><br /><br />1)Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden:<br /> <br />a) von Personen, die jünger als 18 Jahre sind (außer in Begleitung Erwachsener), <br />b) für die Beförderung von Personen über 6 Jahre<br />c) für Fahrten in die Schweiz ( dies gilt nur für schweizer Bürger und begründet sich durch das Zollrecht)<br />d) für den Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe, <br />e) für die Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtest Veranstaltungen, sofern der Anbieter nicht schriftlich die <br /> Zustimmung erteilt, <br />f) zur Weitervermietung, <br />g) bei starkem Wind oder stürmischem Wetter, <br />h) von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen. <br /><br />2) Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. <br /><br />3) Mit den Mietfahrrädern darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden. <br /><br />4) Weiterhin hat sich der Kunde beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.<br /><br />5) Das zulässige maximale Gesamtgewicht eines Mietfahrrades inklusive Gepäck und Nutzer liegt bei 180kg<br /><br />6) Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Mietfahrrad durchzuführen.<br /><br />7) Bei unsachgemäßer Nutzung ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung der Mietfahrräder zu untersagen.<br /><br />8) Nach Erhalt der Rückgabebenachrichtigung für das benutzte Mietfahrrad darf der Kunde das Mietfahrrad nicht mehr nutzen. Zur erneuten Benutzung des betreffenden Mietfahrrades durch diesen Kunden bedarf es einer erneuten Anmietung.<br /><br /><br /><br /><span class='content12'>§ 4 Ausleihlimit</span><br /><br />1) Eine mehrfache gleichzeitige Nutzung ist pro registriertem Kunden auf 4 Fahrräder beschränkt.<br /><br />2) Im Einzelfall und abhängig von der Verfügbarkeit ist eine abweichende Vereinbarung mit dem Anbieter möglich.<br /><br /><span class='content12'>§ 5 Dauer des Mietverhältnisses</span><br /><br />1) Die kostenpflichtige Anmietung eines Mietfahrrades beginnt mit der Mitteilung des Codes bzw. durch die automatische Entsperrung mittels RFID Chip<br /><br />2) Der Kunde beendet die Anmietung über die entsprechende Funktion am Bordcomputer. Falsche Bedienung und damit verbundene weitere Mietkosten muß der Kunde tragen.<br /><br /><span class='content12'>§ 6 Zustand des Mietfahrrades</span><br /><br />1) Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.<br /><br />2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Mietfahrrad auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere sind das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, des Lenkers und des Sattels, der Reifenluftdruck, die Funktionstauglichkeit der Lichtanlage sowie des Bremssystems zu überprüfen.<br /><br />3) Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, oder tritt er während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden. Auch Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden.<br /><br /><span class='content12'>§ 7 Abstellen und Parken des Mietfahrrades</span><br /><br />1) Das Mietfahrrad muss gut sichtbar abgestellt werden. Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietlastenfahrrades dazu, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietfahrrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden oder Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. In jedem Fall ist zum Abstellen der integrierte Ständer des Mietfahrrades zu verwenden bzw. bei Drerädern die Feststellbremse zu betätigen.<br /><br />2) Das Miettransportfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:<br />a) an Verkehrsampeln, <br />b) an Parkscheinautomaten oder Parkuhren, <br />c) an Straßenschildern,<br />d) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,<br />e) vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen, <br />f) wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird. <br /><br />3) Das Mietfahrrad muss immer abgesperrt werden, auch wenn der<br />Kunde es nur vorübergehend parkt. <br /><br />4) Bei Zuwiderhandlung werden Servicegebühren erhoben, die der<br />aktuellen Preisliste (im Internet auf tink.bike/konstanz) zu entnehmen sind. Darüber hinaus stellt TINK Konstanz dem Kunden die ggf. anfallenden behördlichen Gebühren in Rechnung.<br /><br />5) Dem Kunden ist es untersagt, die Mietfahrräder vorübergehend oder dauerhaft in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen abzustellen.<br /><br /><span class='content12'>§ 8 Rückgabevorschriften</span><br /><br />1) Die Rückgabe von Mietfahrrädern außerhalb außerhalb von TINK Konstanz Stationen ist nicht zulässig.<br /><br />2) Sollte das Mietfahrrad doch außerhalb einer Station abgestellt und die Vermietung beendet werden, werden für die Rückführung Servicegebühren erhoben. Diese werden folgendermaßen berechnet. Innerhalb der Stadtteile Petershausen Ost, Altstadt und Paradies werden pauschal 5€ berechnet. Außerhalb dieser Stadtteile werden pro Wegekilometer 5€ berechnet.<br /><br />3) Zur Rückgabe muss das Fahrrad an den im Internet bzw. in der Smartphone-App veröffentlichten Stationen mithilfe des Schlaufenkabels an der Station angeschlossen werden. Das Anschließen entfällt wenn an der Station schon alle (3) Anschließmöglichkeiten belegt sind.<br /><br />4) Der Kunde ist wegen möglicher Rückfragen durch TINK Konstanz verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 48 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses benennen zu können.<br /><br /><span class='content12'>§ 9 Haftung Anbieter und Haftung des Kunden</span><br /><br />1) Die Nutzung der Serviceleistungen von TINK Konstanz, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von TINK Konstanz gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.<br /><br />2) Der Kunde haftet für Schäden auch nach der Mietzeit so lange, bis der Anbieter das zurückgegebene Mietfahrrad kontrolliert hat (maximal 48 Stunden) oder bis das Mietfahrrad zwischenzeitlich an einen anderen Kunden vermietet wurde. Der Kunde wird TINK Konstanz bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert, TINK Konstanz ist in Beweispflicht. Für Schäden, die dem Kunden von dem Anbieter nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb von 48 Stunden angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht. Während der Haftungszeit von maximal 48 Stunden, in denen die Prüfung durch einen TINK Konstanz -Mitarbeiter erfolgt, haftet der Kunde für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Mietfahrrades entsprechend den anfallenden Material- und Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 75 €. Diese Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Kunde die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst zu verantworten hat. Dann orientiert sich der Haftungsbetrag am Schadenswert.<br /><br />3) Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die TINK Konstanz aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.<br /><br />4) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet TINK Konstanz, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. TINK Konstanz haftet nicht für Schäden an den mit dem Mietfahrrad transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung durch TINK Konstanz ausgeschlossen.<br /><br />5) Eine Haftung durch TINK Konstanz entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietfahrrades gemäß § 3.<br /><br />6) Den Diebstahl eines Mietfahrrades während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich an TINK Konstanz oder Fahrradspezialitäten Konstanz, Schulthaißstr. 1 a, 78462 Konstanz, Tel.: 07531/3692480 und an eine zuständige Polizeidienststelle unter Bekanntgabe des Mietfahrrad- Kennzeichens (Radnummer) zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.<br /><br /><span class='content12'>§ 10 Verhalten bei Unfall</span><br /><br />Unfälle sind unverzüglich dem Anbieter zu melden. Sind außer dem Nutzer auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden.<br /><br /><span class='content12'>§ 11 Nutzung der Kundenkarte, eines E-Tickets oder eines elektronischen Mitarbeiterausweises</span> <br /><br />1) Nutzt der Kunde als Zugangsmedium einen von TINK Konstanz oder einem Kooperationspartner ausgegebenen RFID Chip, so erklärt er sich mit der erstmaligen Nutzung dieses Chips bereit, dass TINK Konstanz für die Geschäftsprozesse erforderlichen Daten beim Kooperationspartner anfordern darf.<br /><br />2) Der Kunde kann beim Anbieter einen RFiD- Chip gegen 5€ Schutzgebühr bestellen oder direkt bei fahrradspezialitäten-konstanz, Schulthaißstr. 1A , 78462 Konstanz abholen . Dieser Chip dient als Zugangsmedium am Bordcomputer.<br /><br />4) Der RFID-Chip ist nicht übertragbar.<br /><br />5) Geht der RFID-Chip verloren, so muss der Kunde im eigenen Interesse diesen über die Servicehotline sperren lassen. Die Versendung einer Ersatz Chips kostete 5€.<br /><br /><span class='content12'>§ 12 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten</span><br /><br />1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Nutzerdaten, insbesondere sein persönliches Passwort vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.<br /><br />2) TINK Konstanz weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Mitarbeiter von TINK Konstanz,berechtigt ist, das Passwort abzufragen.<br />3) Der Kunde kann seine Nutzerdaten jederzeit und beliebig oft ändern.<br /><br />4) Sollten dem Kunden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine persönlichen Nutzerdaten missbräuchlich verwendet werden, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich darüber zu informieren.<br /><br />5) Der Kunde kann sein Kundenkonto im Internet auf tink.bike/konstanz oder durch schriftliche Mitteilung kündigen.<br /><br /><span class='content12'>§ 13 Benutzung der Mietfahrräder mit Nutzerdaten und Sperrung</span><br /><br />1) TINK Konstanz ist berechtigt, bei begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs, Nutzerdaten zu sperren und so von der Berechtigung zur Mietfahrrad-Nutzung auszuschließen.<br /><br />2) Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung nach § 9 Abs. 2 gilt nicht, falls der Kunde die missbräuchliche Nutzung seiner persönlichen Nutzerdaten vorsätzlich oder grob fahrlässig zugelassen hat.<br /><br /><span class='content12'>§ 14 Berechnung und Preise</span><br /><br />1) Die Berechnung der Leistungen von Tink Konstanz funktioniert folgendermassen: Die erste Stunde pro Tag ist frei. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit einem Euro berchnet. Maximal werden pro Ausleihvorgang für 24h 9€ berechnet.<br /><br />2) Sondertarife wie z.B. Gutscheine gelten für jeweils ein Rad pro Ausleihvorgang<br /><br />3) Der noch eizuführende Monatstarif ist zwölf Monate ab Bestellung gültig und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht bis vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.<br /><br /><span class='content12'>§ 15 Zahlung und Zahlungsverzug</span><br /><br />1) Der Kunde ist zur Zahlung der Nutzungsentgelte per Kreditkarte oder durch Überweisung in Verbindung mit der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) verpflichtend. Es ist dem Nutzer jederzeit möglich, das in seinem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu wechseln.<br />2) Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt der Anbieter den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Im Einzelfall und sofern der Kunde dies nicht kann, können durch Tink Konstanz auch Forderungen bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes geltend gemacht werden.<br /><br />3) Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 von 100 über dem gültigen Basiszinssatz berechnet. Ebenso werden Mahngebühren gemäß dem betriebenen bürokratischen Aufwand berechnet.<br /><br />4) Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Tink Konstanz berechtigt, alle weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br /><br /><span class='content12'>§ 16 Abrechnung, Fahrtenaufstellung und Prüfung</span><br /><br />1) Der Anbieter stellt dem Kunden Entgelte gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung. Die beendeten Nutzungsvorgänge einschließlich Kosten- und Zeitangabe sind im Kundenkonto auf tink.bike/konstanz für den Kunden einsehbar. In dieser Aufführung aller getätigten Leihvorgänge sind außerordentlich berechnete Vorgänge, welche nicht automatisch erfasst werden können (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren oder Servicegebühren), nicht enthalten.<br /><br />2) Die Abbuchung erfolgt automatisch. Tink Konstanz behält sich jedoch vor, Kunden zur Begleichung von offenen Beträgen schriftlich oder telefonisch aufzufordern.<br /><br />3) Einwendungen gegen Belastungen zugunsten Tink Konstanz sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach Fristablauf, auch bei begründeten Einwendungen, bleiben unberührt. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.<br /><br />4) Forderungen von Tink Konstanz kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<br /><br /><span class='content12'>§ 17 Kündigung und Löschung von Kundendaten</span><br /><br />1) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Kunde kann sein Kundenkonto im Internet auf tink.bike/konstanz oder durch schriftliche Mitteilung kündigen. Die schriftliche Kündigung ist zu richten an: TINK Konstanz, Schulthaißstr. 1A, 78462 Konstanz ; oder per E-Mail an: tink@fahrradspezialitaeten.com .<br /><br />2) Sondertarife sind an bestimmte Laufzeiten gebunden. Die Kündigungsbedingungen von Sondertarifen sind in § 14 Abs. 3 spezifiziert. <br /><br /><span class='content12'>§ 18 Datenschutz</span><br /><br />1) TINK Konstanz ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu speichern. TINK Konstanz verpflichtet sich dazu, diese ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.<br /><br />2) TINK Konstanz ist berechtigt, im Falle eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, an Behörden weiterzugeben.<br /><br />3)Bei der Zahlungsart Kreditkarte werden die kundenspezifischen Daten an unseren Zahlungsdienstleister Payone ( eine Unternehmen der Sparkasse Finanzgruppe) zur Verifizierung und weiteren Abrechnung der Ausleihgebühren weitergegeben. Nach der Registrierung sind die Kreditkartendaten für Mitarbeiter TINK Konstanz nicht mehr einsehbar. <br /><br />4) Weitere Informationen zur personenbezogenen Datennutzung<br />und -verarbeitung erhalten Sie in unseren Datenschutzbestimmungen<br /><br /><span class='content12'>§ 19 Sonstiges</span><br /><br />1) Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen TINK Konstanz sowie der Nutzung von tink.bike/konstanz oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, ist Gerichtsstand Freiburg i. Brsg. soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.<br /><br />2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.<br /><br />3) Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.<br /><br />Servicehotline: 07531/3694389 (Anruf ins deutsche Festnetz) E-Mail: tink@fahrradspezialitaeten.com<br />Internet: www.tink.bike/konstanz<br /><br />AGB | Stand: 2016</div>
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<div class="content_title2" id="3446">konrad AGB</div>
<div style=""></div>
<div class="content2"><span class='content12'>Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradmietsystem konrad, betrieben durch Dominik Langer, fahrradspezialitaeten.com</span><br /><br />Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Mietfahrräder, welche durch Dominik Langer, fahrradspezialitaeten.com (konrad) angeboten werden. Die Paragrafen 1 bis 8 regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Benutzung und Ausleihe der Mietfahrräder. In den Paragrafen 9 bis 19 ist die Geschäftsbeziehung zwischen Dominik Langer als dem Betreiber des Fahrradmietsystems konrad und dem Kunden geklärt.<br /><br /><span class='content12'>§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)</span><br /><br />1) konrad (»Anbieter«) vermietet registrierten Kunden (»Kunde«) Fahrräder soweit diese verfügbar sind.<br />2) Der Geltungsbereich der vorliegenden AGB erstreckt sich ausschließlich auf konrad.<br />3) Ausleihe und Rückgabe sind über die „Mein Konstanz“ App, RFID-Chip, SMS und unter www.konrad-konstanz.de, nach Eingabe des generierten Codes in den Bordcomputer möglich.<br />4) Durch die Ausleihe eines Fahrrads akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der AGB.<br /><br /><span class='content12'>§ 2 Anmeldung und Bestätigung</span><br /><br />1) Die Anmeldung zur Registrierung (»Antrag«) ist über www.konrad-konstanz.de, die „Mein Konstanz“ App oder persönlich bei fahrradspezialiataeten-konstanz, Schulthaiß Str. 1a, 78462 Konstanz möglich. Anmelden dürfen sich nur volljährige Kunden.<br />2) Der Anbieter entscheidet nach der Anmeldung über die Annahme des Antrags auf Abschluss einer Kundenbeziehung und ist im Rahmen des Antrags berechtigt, die Bonität des Antragsstellers durch den Zahlungspartner Payone prüfen zu lassen.<br />3) Im Verlauf der Registrierung legt der Antragsteller ein persönliches Passwort fest. In Kombination mit der E-Mail Adresse des Antragstellers, kann sich dieser über die „Mein Konstanz“ App sowie unter www.konrad-konstanz.de in sein Kundenkonto einloggen oder Buchungen per SMS beantragen.<br />4) Die Mitteilung der Freischaltung bedeutet die Annahme des Antrags. Die Bestätigung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS erfolgen.<br />5) Mit erfolgreicher Registrierung kann der Kunde alle Fahrzeuge von konrad nutzen. Eine Übersicht über die einzelnen Standorte finden Sie auf www.konrad-konstanz.de<br />6) Die Registrierung als Kunde ist kostenfrei, dennoch muss für den Fall von kostenpflichtigen Fahrten vor Fahrtantritt ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Je nach Tarifwahl ist der Anbieter berechtigt, regelmäßig Mietgebühren zu erheben. Die Höhe dieser Gebühren ist telefonisch zu erfragen bzw. der aktuellen Preisliste zu entnehmen.<br />7) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter während der Geschäftsbeziehung unverzüglich über eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten, sowie der für die Abrechnung relevanten Daten (Bank- bzw. Kreditkartendaten) zu informieren.<br /><br /><span class='content12'>§ 3 Nutzungsvorschriften</span><br /><br />1) Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden:<br />a) von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Ausnahme in Begleitung eines Volljährigen.<br />b) für den Transport einer zusätzlichen Person<br />c) für Fahrten in die Schweiz (dies gilt nur für Schweizer Bürger und begründet sich durch das Zollrecht)<br />d) um an Fahrradrennen oder Fahrradtests teilzunehmen, es sei denn, der Anbieter hat dafür eine schriftliche Genehmigung erteilt<br />e) zur Weitervermietung,<br />f) bei starkem Wind oder stürmischem Wetter,<br />g) wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.<br />2) Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.<br />3) Zur eigenen Sicherheit wird das Tragen eines Helmes empfohlen.<br />4) Das Freihändigfahren ist zu keiner Zeit gestattet.<br />5) Der Kunde verpflichtet sich für die ordnungsgemäße Sicherung der Gegenstände, die er transportiert, Sorge zu tragen. Weiterhin hat sich der Kunde beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.<br />6) Das Gesamtgewicht des Mietfahrrads darf inklusive Gepäck und Nutzer das Gewicht von 150 kg nicht überschreiten.<br />7) Am Mietrad dürfen keine Eingriffe oder Umbauten vorgenommen werden.<br />8) Der Anbieter hat das Recht, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihn von der weiteren Benutzung der Mietfahrräder auszuschließen, wenn sich der Kunde nicht an die sachgemäße Nutzung hält.<br />9) Ist das Mietfahrrad zurückgegeben worden und ist beim Kunden eine Benachrichtigung über die Rückgabe des Mietfahrrades eingegangen, so darf er das Mietfahrrad nicht mehr nutzen. Es sei denn, er mietet das Mietfahrrad erneut an.<br /><br /><span class='content12'>§ 4 Ausleihlimit</span><br /><br />1) Ein registrierter Kunde darf maximal 3 Mietfahrräder gleichzeitig ausleihen.<br />2) Abweichende Vereinbarungen sind möglich und im Einzelfall, abhängig von der Verfügbarkeit, mit dem Anbieter zu treffen.<br /><br /><span class='content12'>§ 5 Dauer des Mietverhältnisses</span><br /><br />1) Die kostenpflichtige Anmietung eines konrad-Fahrrades beginnt mit der Eingabe des Codes in den Bordcomputer oder mit der Entsperrung mittels RFID Chip.<br />2) Der Kunde beendet die Anmietung über die entsprechende Funktion am Bordcomputer.<br /><br /><span class='content12'>§ 6 Zustand des Mietfahrrades</span><br /><br />1) Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen. Siehe www.konrad-konstanz.de.<br />2) Der Kunde verpflichtet sich, das Mietfahrrad vor dem Fahrtantritt auf Mängel, Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Insbesondere gilt dies für die Funktion der Lichtanlage und der Bremsen, den Druck der Reifen, den ordnungsgemäßen Zustand von Sattel, Lenker und Rahmen, sowie das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben.<br />3) Bei einem technischen Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, ist von der Nutzung abzusehen. Tritt ein solcher Zustand während der Nutzung ein, ist die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden. In beiden Fällen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch für Mängel wie z.B. Reifen-, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte.<br />Diese müssen über die Servicehotline unter 0761/45370099 oder per E-Mail an konrad@fahrradspezialitaeten.com angezeigt werden.<br /><br /><span class='content12'>§ 7 Abstellen und Parken des Mietfahrrades</span><br /><br />1) Das Mietfahrrad ist gut sichtbar abzustellen. Dabei muss der Kunde beim Parken und Abstellen des Mietfahrrades dafür Sorge tragen, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten werden, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Fall ist zum Abstellen der integrierte Ständer des Mietfahrrades zu verwenden.<br />2) Das Mietfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:<br />a) an Verkehrsampeln,<br />b) an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,<br />c) an Straßenschildern,<br />d) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,<br />e) vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,<br />f) wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird.<br />3) Das Mietfahrrad muss immer abgeschlossen werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt.<br />4) Bei Zuwiderhandlung werden Servicegebühren erhoben (siehe § 8). Darüber hinaus stellt konrad dem Kunden die ggf. anfallenden behördlichen Gebühren in Rechnung.<br />5) Dem Kunden ist es untersagt, die Mietfahrräder vorübergehend oder dauerhaft in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen abzustellen.<br /><br /><span class='content12'>§ 8 Rückgabevorschriften</span><br /><br />1) Außerhalb der konrad-Stationen ist die Rückgabe der Mietfahrräder nicht zulässig.<br />2) Bei Zuwiderhandlung werden für die Rückführung Servicegebühren erhoben. Diese belaufen sich innerhalb der Grenzen der Stadt Konstanz auf 15 €. Ab der Stadtgrenze addiert sich dazu pro Kilometer 2 €.<br />3) Zur Rückgabe muss das Fahrrad an den im Internet unter www.konrad-konstanz.de bzw. in der „Mein Konstanz“ App veröffentlichten Stationen mithilfe des Steckseils an der Station angeschlossen werden.<br />4) Ist eine Station voll besetzt muss eine andere Station mit freien Parkplätzen angefahren werden.<br />5) Der Kunde ist wegen möglicher Rückfragen verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 48 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses benennen zu können.<br /><br /><span class='content12'>§ 9 Haftung Anbieter und Haftung des Kunden</span><br /><br />1) Die Nutzung der Serviceleistungen von konrad, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden, die von ihm verursachten Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von konrad gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.<br />2) Der Kunde haftet für Schäden auch nach der Mietzeit so lange, bis der Anbieter das zurückgegebene Mietfahrrad kontrolliert hat (maximal 48 Stunden) oder bis das Mietfahrrad zwischenzeitlich an einen anderen Kunden vermietet wurde. Der Kunde wird von konrad bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert, konrad ist in der Beweispflicht. Für Schäden, die dem Kunden von dem Anbieter nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb von 48 Stunden angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht. Während der Haftungszeit von maximal 48 Stunden, in denen die Prüfung durch einen konrad-Mitarbeiter erfolgt, haftet der Kunde für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Mietfahrrades entsprechend den anfallenden Material- und Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 75 €. Diese Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Kunde die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst zu verantworten hat. Dann orientiert sich der Haftungsbetrag am Schadenswert.<br />3) Für alle Schäden und Kosten, die konrad aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen, haftet der Kunde.<br />4) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet konrad, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. konrad haftet nicht für Schäden an den mit dem Mietfahrrad transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung durch konrad ausgeschlossen.<br />5) Eine Haftung durch konrad entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietfahrrades gemäß § 3.<br />6) Den Diebstahl eines Mietfahrrades während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich an konrad und an eine zuständige Polizeidienststelle unter Bekanntgabe des Mietfahrrad-Kennzeichens (Radnummer) zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.<br /><br /><span class='content12'>§ 10 Verhalten bei Unfall</span><br /><br />Dem Anbieter sind Unfälle unverzüglich zu melden und sind neben dem Nutzer noch andere Personen oder das Eigentum Dritter betroffen, verpflichtet sich der Kunde zusätzlich, die Polizei zu verständigen. Im Falle einer Missachtung dieser Mitteilungspflicht haftet der Kunde für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit resultierenden Schäden und Kosten.<br /><br /><span class='content12'>§ 11 Nutzung der Kundenkarte, eines E-Tickets oder eines elektronischen Mitarbeiterausweises</span> <br /><br />1) Nutzt der Kunde als Zugangsmedium einen von konrad oder einem Kooperationspartner ausgegebenen RFID Chip, so erklärt er sich mit der erstmaligen Nutzung dieses Chips bereit, dass konrad für die Geschäftsprozesse erforderlichen Daten beim Kooperationspartner anfordern darf.<br />2) Der Kunde kann beim Anbieter einen RFID-Schlüsselanhänger gegen 5 € Schutzgebühr bestellen oder direkt bei fahrradspezialitäten-konstanz, Schulthaißstr. 1A, 78462 Konstanz oder im Energiewürfel der SWK, Max-Stromeyer-Straße 21a abholen. Dieser Chip/ Karte dient als Zugangsmedium am Bordcomputer. Die Schutzgebühr wird mit dem Einzug der nächsten Nutzungsgebührenrechnung eingezogen.<br />3) Das RFID-Medium ist nicht übertragbar.<br />4) Geht der RFID-Chip verloren, so muss der Kunde im eigenen Interesse diesen über die Servicehotline sperren lassen. Ein Ersatz kostete 5 €.<br /><br /><span class='content12'>§ 12 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten</span><br /><br />1) Der Kunde verpflichtet sich seine persönlichen Nutzerdaten, dies gilt insbesondere für sein persönliches Passwort, vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.<br />2) konrad weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Mitarbeiter von konrad, berechtigt ist, das Passwort abzufragen.<br />3) Der Kunde darf jederzeit und beliebig oft seine Nutzerdaten ändern.<br />4) Der Kunde muss den Anbieter informieren sobald ihm Anhaltspunkte bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass seine Nutzerdaten missbräuchlich verwendet werden.<br />5) Der Kunde kann sein Kundenkonto im Internet auf www.konrad-konstanz.de oder durch schriftliche Mitteilung kündigen.<br /><br /><span class='content12'>§ 13 Benutzung der Mietfahrräder mit Nutzerdaten und Sperrung</span><br /><br />1) konrad ist berechtigt, bei begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs, Nutzerdaten zu sperren und so von der Berechtigung zur Mietfahrrad-Nutzung auszuschließen.<br />2) Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung nach § 9 Abs. 2 gilt nicht, falls der Kunde die missbräuchliche Nutzung seiner persönlichen Nutzerdaten vorsätzlich oder grob fahrlässig zugelassen hat.<br /><br /><span class='content12'>§ 14 Berechnung und Preise</span><br /><br />1) Die Berechnung der Leistungen von konrad funktioniert folgendermaßen:<br />Jede angefangene halbe Stunde wird mit 1 € berechnet. Maximal werden pro Ausleihvorgang für 24 Stunden 9 € berechnet.<br />2) Sondertarife wie z. B. SWK-Stammkundentarif und Gutscheine gelten für jeweils ein Rad pro Ausleihvorgang.<br />3) Gegen Zahlung einer Monatsgebühr von 5 € kann die kostenfreie Nutzung der ersten halben Stunde je Mietvorgang erworben werden. Der Nutzer geht damit einen Jahresvertrag ein. Dieser ist zwölf Monate ab Bestellung gültig und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht bis vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.<br /><br /><span class='content12'>§ 15 Zahlung und Zahlungsverzug</span><br /><br />1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungsentgelte per Kreditkarte oder durch Überweisung in Verbindung mit der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren). Für Kunden mit einer Bankverbindung außerhalb Deutschland ist nur die Zahlung per Kreditkarte möglich. Es ist dem Nutzer jederzeit möglich, das in seinem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu wechseln.<br />2) Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt der Anbieter den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Im Einzelfall und sofern der Kunde dies nicht kann, können durch konrad auch Forderungen bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes geltend gemacht werden.<br />3) Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 von 100 über dem gültigen Basiszinssatz berechnet. Ebenso werden Mahngebühren gemäß dem betriebenen bürokratischen Aufwand berechnet.<br />4) Ist der Kunde mit der Zahlungen in Verzug, ist konrad berechtigt, alle weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist. <br /><br /><span class='content12'>§ 16 Abrechnung, Fahrtenaufstellung und Prüfung</span><br /><br />1) Der Anbieter stellt dem Kunden Entgelte gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung. Die beendeten Nutzungsvorgänge einschließlich Kosten- und Zeitangabe sind im Kundenkonto auf www.konrad-konstanz.de für den Kunden einsehbar. In dieser Aufführung aller getätigten Leihvorgänge sind außerordentlich berechnete Vorgänge, welche nicht automatisch erfasst werden können (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren oder Servicegebühren), nicht enthalten.<br />2) Die Abbuchung erfolgt automatisch. konrad behält sich jedoch vor, Kunden zur Begleichung von offenen Beträgen schriftlich oder telefonisch aufzufordern.<br />3) Einwendungen gegen Belastungen zugunsten konrad sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach Fristablauf, auch bei begründeten Einwendungen, bleiben unberührt. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.<br />4) Forderungen von konrad kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<br /><br /><span class='content12'>§ 17 Kündigung und Löschung von Kundendaten</span><br /><br />1) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Kunde kann sein Kundenkonto im Internet unter www.konrad-konstanz.de oder durch schriftliche Mitteilung kündigen. Die schriftliche Kündigung ist zu richten an:<br />fahrradspezialitaeten.com, Marie-Curie-Str. 1, 79100 Freiburg oder per E-Mail an: konrad@fahrradspezialitaeten.com.<br />2) Sondertarife sind an bestimmte Laufzeiten gebunden. Die Kündigungsbedingungen von Sondertarifen sind in § 14 Abs. 3 spezifiziert.<br /><br /><span class='content12'>§ 18 Datenschutz</span><br /><br />1) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass konrad seine persönlichen Daten speichert und an die Stadtwerke Konstanz GmbH weitergibt. konrad verpflichtet sich im Gegenzug dazu, diese ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden und dies auch von der Stadtwerken Konstanz GmbH zu verlangen.<br />2) Im Falle eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens ist berechtigt konrad in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, an Behörden weiterzugeben. <br />3) Bei der Zahlungsart Kreditkarte werden die kundenspezifischen Daten an unseren Zahlungsdienstleister Payone (ein Unternehmen der Sparkasse Finanzgruppe) zur Verifizierung und weiteren Abrechnung der Ausleihgebühren weitergegeben. Nach der Registrierung sind die Kreditkartendaten für Mitarbeiter konrad nicht mehr einsehbar.<br />4) Weitere Informationen zur personenbezogenen Datennutzung und -verarbeitung erhalten Sie in unseren Datenschutzbestimmungen, siehe konrad-konstanz.de<br /><br /><span class='content12'>§ 19 Sonstiges</span><br /><br />1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Leistungen von konrad sowie der Nutzung von www.konrad-konstanz.de oder Streitigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen, ist Freiburg im Breisgau. Dies gilt sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.<br />2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.<br />3) Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.<br /><br /><br />Servicehotline: 0761/45370099 (Anruf ins deutsche Festnetz) <br />E-Mail: konrad@fahrradspezialitaeten.com<br />Internet: www.konrad-konstanz.de<br /><br />AGB | Stand: 09.04.2018</div>
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<div style="float:left;color:white;font-size:0.91em;padding:30px 15px 0 25px;width:330px;">TINK ist ein Angebot der Stadt Konstanz und ihrer Partner an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt. TINK wird in den Pilotstädten Konstanz und Norderstedt gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP).</div>
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